Ausschreibung Abbruchleistungen Rückbau Los 1 Deutzer Hafen Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 557/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.modernestadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Abbruchleistungen Rückbau Los 1 Deutzer Hafen Köln
Ausschreibung Abbruchleistungen Rückbau Los 1 Deutzer Hafen Köln „Rückbau, Gebäudeabbrüche und Schadstoffentsorgung“.
50667 Köln Siehe hierzu Allgemeine Vergabeunterlage unter 1.1 Ausgangssituation:
Lageplan mit Kennzeichnung der Flächen der Baufelder, der Teilflächen und der in in rot markierten, rückzubauenden Gebäude
Die moderne stadt GmbH plant die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals des Deutzer Hafens in Köln-Deutz. Ziel ist es, das Gebiet zu einem gemischt genutzten, innerstädtischen urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Die moderne stadt GmbH betreibt hierzu die Baureifmachung der Rückbaulose 1, 2 und 3. Teil dieser Ausschreibung ist das Rückbaulos 1. In einem ersten Abschnitt für die Baufeldfreimachung (Rückbaulos 1) plant die moderne stadt GmbH hierzu den Rückbau der Gebäude an der Siegburger Straße 104 bis 108. Zeitgleich ist die weitere Baufeldfreimachung an der Siegburger Straße 114 vorgesehen. Hierbei werden ebenfalls die Gebäude rückgebaut. In der weiteren Planung ist, aufgeteilt in mehrere Baufelder, die Oberflächenentsiegelung im Zuge der Errichtung von Gebäudekomplexen vorgesehen.
In einem ersten Bauabschnitt (Rückbaulos 1) sollen die Gebäude auf dem Baufeld 1 und die nicht denkmalgeschützten Gebäude auf dem Baufeld 2 (Mühlenareal; aufgeteilt in die Teilflächen 2.1 und 2.2) sowie ein Teil der Gebäude (Siegburger Straße 114) auf dem Baufeld 3 zurückgebaut werden. In den 16 rückzubauenden Gebäuden wurden die Schadstoffe PAK, Asbest, PCB, MKW und KMF festgestellt.
Innerhalb des Entwicklungsbereiches „Deutzer Hafen“ ist die moderne stadt Eigentümerin des größten Grundstücksanteils und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben zur zügigen und umfassenden Entwicklung des Gesamtgebietes. Die Aufgabenerfüllung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Köln und dem von ihr beauftragten treuhänderischen Entwicklungsträger (SWK).
In diesem Zuge führt die moderne stadt GmbH auch diese Vergabe von Abbruchleistungen sowie weiterer Leistungen (u. a. Sicherungsmaßnahmen am Bestand, Kampfmittelerkundungen im Deutzer Hafen) durch. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnis (Anlage D), den Planungs- und Bestandsunterlagen (u.a. Lageplan, Rückbaustatik, Rückbau- und Entsorgungskonzepte) (Anlage E) und den Besondere Vertragsbedingungen für die Durchführung von Abbruchleistungen (Anlage F).
Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinen Vergabeunterlage zu entnehmen.
Der Auftrag kann über den vorgesehenen Ausführungszeitraum verlängert werden.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, werden 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern weniger als 8 geeignete Bewerber vorhanden sind. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall auch die Aufforderung von weniger als 8 Bewerbern zur Angebotsabgabe vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage B) genannten Kriterien zur Auswahl der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber des Teilnahmewettbewerbs gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Die Vergabestelle führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2 orientiert.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Regelungen des GWB bzw. der VOB/A verwiesen wird, geschieht dies lediglich als Hinweis auf die entsprechend angewendeten Vorschriften. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch für den Bieter hergeleitet werden kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 GWB ist. Ein Bieter/Bewerber kann sich nicht darauf berufen, dass durch die freiwillige Beachtung der vorgenannten Normen der Anwendungsbereich des Vergaberechts i.S. der §§ 99, 106 GWB eröffnet wäre. Das ist nicht der Fall.
Bieter/Bewerber haben daher insbesondere auch keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen nach § 97 Abs. 6 GWB.
Aus demselben Grunde wäre eine Vergabenachprüfungsantrag vor einer Vergabekammer unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 156, 160 Abs. 2 GWB nicht vorliegen. Zulässig ist ein Vergabenachprüfungsantrag nur, sofern für den zu vergebenden Auftrag der Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eröffnet ist. Das ist vorliegend nicht der Fall. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Vergabenachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Ist ein Bieter/Bewerber anderer Auffassung, steht es ihm in Kenntnis der möglichen Kostenfolge frei, die – aus diesen Gründen rein vorsorglich – angegebene Stelle für Nachprüfungsverfahren anzurufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, und/oder der Handwerksrolle des Sitzes,
b) Eigenerklärung u. a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG,
c) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
a) Nachweis über Jahresbilanz der letzten 3 Geschäftsjahre. Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre gewertet, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von 10 Mio. EUR (netto) pro Jahr zugrunde gelegt (Mindestanforderung). Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b) Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall in Höhe von 10 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie in Höhe von 10 Mio. EUR für Vermögensschäden (Mindestanforderung).
Die Mindestanforderung sind bei den vorgenannten Eignungskriterien angegeben und in Anlage B zur Allgemeinen Vergabeunterlage - Wertungsmatrix (Punkt 1. bis Punkt 2.) erläutert.
a) Qualifiktion Projektleiter:
(1) Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) (2 Punkte),
(2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Gebäuderückbaumaßnahmen mit Auftragsvolumen > 5 Mio. EUR (Kosten Abbruch und Entsorgung) (2 Punkte).
b) Qualifiktion technisches Personal „Rückbau und Gebäudeabbrüche“:
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben:
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Gebäuderückbau (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Gebäuderückbaumaßnahmen mit umbauten Raum > 150 000 m3 (2 Punkte).
c) Qualifiktion technisches Personal „Schadstoffsanierung“:
(1) Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 – Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(2) Sachkundenachweis TRGS 521 – Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle oder vergleichbar (Mindestanforderung),
(3) Sachkundenachweis TRGS 524 – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Mindestanforderung),
(4) Sachkundenachweis TRGS 551 – Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischen Material (Mindestanforderung).
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben:
(1) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Rahmen von Schadstoffsanierungen (2 Punkte),
(2) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen (Asbest, PCB, PAK, KW, KMF) (2 Punkte).
d) Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Anhand von Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen:
(1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Gebäudeabbrüche und zur Schadstoffentsorgung (Mindestanforderung),
(2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung),
(3) Zulassung des Unternehmens als Fachbetrieb für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV (Mindestanforderung),
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Nachweise Punkte für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens vergeben:
(1) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen:HA 3 (Hochabbruch 3), AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) (jeweils 1 Punkt, d.h. insbesamt 3 Punkte),
(2) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat Cotraktoren) SCC ** Zertifikat (2 Punkte),
(3) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (2 Punkte).
Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
e) Angaben zu den Arbeitsgeräten und zur technischen Ausstattung:
Anhand der vorgelegten Eigenerklärung werden Punkte für Angaben zu den Geräten und zur technischen Ausstattung vergeben, die den Unternehmen zur Ausführung zur Verfügung stehen:
(1) Angaben zu den Geräten und der technischen Ausstattung für die Ausführung des Abbruchs und des Abbruchs am Bestand (einschl. Angabe der Anzahl) (Mindestanforderung),
(2) Angaben zu den Geräten und der technischen Ausstattung für die Ausführung des Höhenabbruchs bis einschließlich 60 m Gebäudehöhe (einschl. Angabe der Anzahl) (Mindestanforderung),
(3) Angaben zu den Geräten und der technischen Ausstattung für die Ausführung der Schadstoffsanierung (einschl. Angabe der Anzahl der H-Sauger, Anzahl der Unterdruckgeräte und Personen-/Materialschleusen, Anzahl der Schleif- und Fräsmaschinen mit Direktabsaugung) (Mindestanforderung),
(4) Angaben zu Emissionsnachweisen für Baumaschinen (RAL-UZ 53), gleichwertigen Gütezeichen oder Prüfberichten (Mindestanforderung),
(5) Angaben zu den zur Verfügung stehenden Entsorgungsstellen. Aus Nachhaltigkeitsgründen müssen die Entsorgungsstellen für die Deponieklasse DK 0 bis III im Umkreis von ca. 50 km liegen.
f) Vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind:
(1) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > 5 Mio. EUR (Kosten Abbruch und Entsorgung) (Mindestanforderung),
(2) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 150 000 m3 (Mindestanforderung),
(3) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen (Asbest, PCB, PAK, KW, KMF) (Mindestanforderung).
Darüber hinaus werden für weitere neben den Mindestreferenzen angegebene Gebäuderückbaumaßnahmen Punkte vergeben. Je Referenz werden maximal 8,0 Punkte vergeben:
(a) Gebäuderückbaumaßnahme mit einem Auftragsvolumen > 5 Mio. EUR (Kosten Abbruch und Entsorgung) (1 Punkt),
(b) Gebäuderückbaumaßnahmen mit einem umbauten Raum > 150 000 m3 (1 Punkt),
(c) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Erhaltung der angrenzenden Nachbar- und Umgebungsbebauung (1 Punkt),
(d) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit Asbest (1 Punkt),
(e) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PCB (1 Punkt),
(f) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit PAK (1 Punkt),
(g) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit KW (1 Punkt),
(h) Gebäuderückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen mit KMF (1 Punkt).
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d. h. seit dem 1.7.2016) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis zum 30.6.2021) abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d. h. Fertigstellung und Abnahme) werden Punkte vergeben. Es werden die 5 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 40 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Die Mindestanforderung sind bei den vorgenannten Eignungskriterien angegeben und in Anlage B zur Allgemeinen Vergabeunterlage – Wertungsmatrix (Punkt 3) erläutert.
Die Ausführung erfolgt unter Beachtung der Besonderen Vertragsbedingungen für die Durchführung von Abbruchleistungen gemäß Anlage F zur Allgemeinen Vergabeunterlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen A-F zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann.
2. Eventuelle Bieterfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis zum 22. Juli 2021, 23.59 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
3. Für den Download der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich. Eine Registrierung als Bewerber wird jedoch empfohlen, um eine Kommunikation über die Vergabeplattform zu ermöglichen. Ohne Registrierung obliegt es dem jeweiligen Bewerber, sich regelmäßig über die Kommunikation im Verfahren und evtl. Änderungen inhaltlicher oder verfahrensmäßiger Art zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUMRHEG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2 orientiert.
Soweit in dieser Allgemeinen Vergabeunterlage auf Regelungen des GWB bzw. der VOB/A verwiesen wird, geschieht dies lediglich als Hinweis auf die entsprechend angewendeten Vorschriften. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch für den Bieter hergeleitet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB ist. Ein Bieter/Bewerber kann sich nicht darauf berufen, dass durch die freiwillige Beachtung der vorgenannten Normen der Anwendungsbereich des Vergaberechts i.S. der §§ 99, 106 GWB eröffnet wäre. Das ist nicht der Fall. Bieter/Bewerber haben daher insbesondere auch keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen nach § 97 Abs. 6 GWB. Aus demselben Grunde wäre eine Vergabenachprüfungsantrag vor einer Vergabekammer unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 156, 160 Abs. 2 GWB nicht vorliegen.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach wäre ein Nachprüfungsantrag neben den vorgenannten Hinweisen auch deshalb unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.