Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich – Bodenbelag Referenznummer der Bekanntmachung: SBW 60 - Bodenbelag
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://stadtwerke-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich – Bodenbelag
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich – Bodenbelag
Verlegung BOLON mit Akustikvlies im Fliesenformat in den Openspace-Bereichen inkl. Sockelleiste (Doppelboden bzw. Hohlraumboden bauseits)/Verlegung Vinylplanken in Holzoptik in den Teeküchen, Besprechungsräumen und Technikräumen, inkl. Sockelleiste (Doppelboden bzw. Hohlraumboden bauseits).
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Brauerei Straße 7
47877 Willich
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich – Bodenbelag
Verlegung BOLON mit Akustikvlies im Fliesenformat in den Openspace-Bereichen inkl. Sockelleiste (Doppelboden bzw. Hohlraumboden bauseits)/Verlegung Vinylplanken in Holzoptik in den Teeküchen, Besprechungsräumen und Technikräumen, inkl. Sockelleiste (Doppelboden bzw. Hohlraumboden bauseits).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe auch Formblatt 124:
1. Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/Handwerksregister/Handwerksrolle,
2. Erklärungen
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung
Besteht,
— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Siehe auch Formblatt 124
3. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Siehe auch Formblatt 124:
4. Erklärung des Bieters zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Jahresdurchschnittlich bei ihm beschäftigten Arbeitskräfte,
5. Erklärung des Bieters, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
6. Vorlage von 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre zum Nachweis der Ausführung von BOLON mit mindestens 250 qm; weitere Angaben dazu siehe vorangehende Ziffer 5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRHMH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.