TrueSight — Lizenzen inkl. Pflege/Support/DL Referenznummer der Bekanntmachung: 1350-SL-TrueSight
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
TrueSight — Lizenzen inkl. Pflege/Support/DL
Die BWI GmbH erwägt, 2 Rahmenverträge über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen (als Los 1) sowie die Pflege- und Unterstützungs- / softwarenahen Dienstleistungen (als Los 2) für die Software True Sight des Herstellers BMC für den Eigenbetrieb der BWI, den Zielbetrieb der Bundeswehr sowie etwaige weiteren Bundesbehörden im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 Abs. 1 VgV zu vergeben.
Los 1 — Lizenzen
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von Lizenzen der Software True Sight.
Der Auftrag kann nach Wahl des Auftragsgebers 2 x um 12 Monate fortgeführt werden.
Laufzeit-/Verlängerungsoption über 2 x um 12 Monate.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen in Höhe des zu bezuschlagenden Angebotspreises innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit einschließlich einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und / oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich als maximale Obergrenze das 1,5 fache des Wertes des zu bezuschlagenden Angebotspreises.
Los 2 — Pflege- und Supportleistungen, Unterstützungsleistungen
Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Erbringung von Pflege-, Support-, Unterstützungsleistungen und sonstigen softwarenahen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software True Sight.
Der Auftrag kann nach Wahl des Auftragsgebers 2 x um 12 Monate fortgeführt werden.
Laufzeit-/Verlängerungsoption über 2 x um 12 Monate.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein maximales Abrufvolumen in Höhe des zu bezuschlagenden Angebotspreises innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit einschließlich einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5 fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich als maximale Obergrenze das 1,5 fache des Wertes des zu bezuschlagenden Angebotspreises.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17729ed86e3-313c9afab75eb1f8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17729ed86e3-313c9afab75eb1f8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17729ed86e3-313c9afab75eb1f8
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass er für beide Lose den Zuschlag erhält. Der rabattierte Preis je Los wird im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot für das jeweilige Los eingereicht hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.