Winterstiefel für die Bundespolizei Referenznummer der Bekanntmachung: B 17.18 - 0024/21/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterstiefel für die Bundespolizei
Einsatzstiefel Winter für die Bundespolizei.
Einsatzstiefel Winter für Damen
Grävenwiesbach
Einsatzstiefel Winter für Damen für die Bundespolizei
Rahmenvereinbarung über eine geschätzte Gesamtbedarfsmenge 13 200 Paar Einsatzstiefel Winter für Damen davon Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge) 3 300 Paar; Laufzeit 48 Monaten; über die Festbestellmenge hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Einsatzstiefel Winter für Herren
Grävenwiesbach
Einsatzstiefel Winter für Herren für die Bundespolizei
Rahmenvereinbarung über eine geschätzte Gesamtbedarfsmenge 35 000 Paar Einsatzstiefel Winter für Herren davon Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge) 6 700 Paar; Laufzeit 48 Monaten; über die Festbestellmenge hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte ein gültiges Zertifikat nach ISO 14001, oder eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems mit dem Angebot ein. Die Bescheinigung über das bestehende Umweltmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt „Ende der Angebotsfrist“ gültig sein. Gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsmuster, welche unter dem Punkt 3.7.1 des Dokumentes „Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen“ gefordert werden, sind auf dem Postwege bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.