Unterhalts- und Glasreinigung in den Liegenschaften der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung in den Liegenschaften der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Die Hochschule Ostwestfalen-Lippe beabsichtigt die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaften durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 4 Losen für einen Zeitraum von zunächst 4 Jahren mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Lemgo
Lemgo
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Lemgo.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Detmold
Detmold
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Detmold.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Höxter
Höxter
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe am Standort Höxter.
Glas- und Rahmenreinigung in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe an den Standorten Lemgo, Detmold und Höxter
Lemgo, Detmold, Höxter
Glas- und Rahmenreinigung in den Objekten der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe an den Standorten Lemgo, Detmold und Höxter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Formular 521 EU),
— Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenklasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungshöhen.
— Eigenerklärung mit mindestens 5 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes sowie der Leistungszeit.
Gebäudereiniger-Handwerk, gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerber, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Campusallee 12, 32657 Lemgo
Es sind zur Öffnung der Angebote keine Personen außer den Vertretern des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bis zum 27.7.2021 um 11.00 Uhr frei verfügbar.
Fragen zum Vergabeverfahren, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale Vergabestelle im Projektraum des Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) zu stellen. Die Fragen der Bewerber und die Antworten der Vergabestelle werden hier in anonymisierter Form veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FDBJ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.