Planung Stadtbaumkonzept Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0474
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Stadtbaumkonzept
Planungsauftrag zur Umsetzung des Stadtbaumkonzeptes 2022/23 in Düsseldorf.
Stadtgebiet Düsseldorf
Planungsauftrag zur Umsetzung des Stadtbaumkonzeptes 2022/23 in Düsseldorf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat spätestens bis zur Zuschlagserteilung den Nachweis zu führen, dass er über eine Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über Eine Mindestsumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie über [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden verfügt. Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mittels Erklärung der Versicherung für den aktuellen Zeitraum nach.
Der Bieter hat den Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit durch Angabe von mind. 3 der in den letzten 5 Geschäftsjahren ausgeführten Aufträge zu führen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Referenzen). Die Referenzen sollten sich auf den deutschen Raum beziehen. Die Angabe der Referenzen erfolgt inkl. Auftraggeber, Projektbezeichnung sowie Art des Projektes und kurze Beschreibung, Auftragswert, Zeitraum, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse sowie falls vorhanden, Nachweis guter Projektausführung vom früheren AG
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.