Schülerspezialverkehr zur Martinus-Schule und zur St. Laurentius-Schule, Attendorn, 2021 bis 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 156102OEK400221
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 271 / 333-1457
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr zur Martinus-Schule und zur St. Laurentius-Schule, Attendorn, 2021 bis 2026
Beförderung der Schüler/innen der Martinus-Schule, Förderschule des Kreises Olpe mit dem Förderschwerpunkt Sprache - Primarstufe (SB), und der St. Laurentius-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GB), in einem Schülerspezialverkehr von den Wohn- / Meldeanschriften aus dem Kreisgebiet Olpe zu den Schulen und zurück im Vertragszeitraum 1.8.2021 bis 31.7.2026 (5 Vertragsjahre mit einem Jahr Verlängerungsoption bis 31.7.2027).
Regianallos 1 Martinus-Schule
Regionallos 1 Martinus-Schule (SB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 8 Schüler/innen und Fahrer/in, ohne Begleitperson
— Fahrlinie 1: Attendorn Roscheid, Neuenhof, Keseberg, Ennest, Schwalbenohl zur Schule,
— Fahrlinie 2: Finnentrop Fretter, Ostentrop, Bamenohl zur Schule,
— Fahrlinie 3: Finnentrop Rönkhausen, Bamenohl, Finnentrop Ortsmitte zur Schule,
— Fahrlinie 4: Finnentrop Ortsmitte, Heggen, Attendorn Stadtgebiet zur Schule.
Regionallos 2 Martinus-Schule
Regionallos 2 Martinus-Schule (SB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 8 Schüler/innen und Fahrer/in, ohne Begleitperson
— Fahrlinie 5: Drolshagen Brachtpe, Stadtgebiet, Schreibershof, Hunswinkel zur Schule,
— Fahrlinie 6: Olpe Bratzkopf, Stadtgebiet, Kimicke zur Schule,
— Fahrlinie 7: Olpe Altenkleusheim, Stachelau, Lütringhausen zur Schule,
— Fahrlinie 8: Wenden Hillmicke, Gerlingen, Olpe Dahl, Olpe Stadtgebiet, Hatzenberg zur Schule,
— Fahrlinie 9: Wenden Hünsborn, Altenhof, Wenden Ortsmitte, Möllmicke zur Schule.
Regianallos 3 Martinus-Schule
Regionallos 3 Martinus-Schule (SB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 8 Schüler/innen und Fahrer/in, ohne Begleitperson
— Fahrlinie 10: Kirchhundem Rahrbach, Welschen-Ennest, Lennestadt Meggen, Maumke zur Schule,
— Fahrlinie 11: Lennestadt Halberbracht, Elspe, Grevenbrück zur Schule,
— Fahrlinie 12: Lennestadt Altenhundem, Kickenbach, Meggen, Maumke zur Schule,
— Fahrlinie 13: Lennestadt Grevenbrück, Attendorn Dünschede, Schwalbenohl zur Schule.
Regionallos 4 St. Laurentius-Schule
Regionallos 4 St. Laurentius-Schule (GB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 7 Schüler/innen und Fahrer/in, mit Begleitperson
— Fahrlinie 14: Attendorn Windhausen, Schwalbenohl, Attendorn Stadtgebiet zur Schule,
— Fahrlinie 15: Attendorn Albringhausen, Petersburg, Attendorn Stadtgebiet zur Schule,
— Fahrlinie 16: Attendorn Dünschede, Niederhelden, Mecklinghausen, Attendorn Stadtgebiet zur Schule.
Regionallos 5 St. Laurentius-Schule
Regionallos 5 St. Laurentius-Schule (GB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 7 Schüler/innen und Fahrer/in, mit Begleitperson
— Fahrlinie 17: Finnentrop Bamenohl, Attendorn Ennest, Schwalbenohl zur Schule,
— Fahrlinie 18: Finnentrop Ortsmitte zur Schule,
— Fahrlinie 19: Finnentrop Fehrenbracht, Serkenrode, Ostentrop, Schönholthausen, Heggen zur Schule,
— Fahrlinie 20 Rollstuhlbus: Finnentrop Rönkhausen, Lenhausen, Lennestadt Grevenbrück zur Schule,
— Fahrlinie 21: Rollstuhlbus: Finnentrop Schliprüthen, Heggen, Attendorn Milstenau zur Schule.
In Fahrlinie 20 sind 2 Schüler/-innen und in Fahrlinie 21 ist 1 Schüler/-in in ihren Rollstühlen sitzend zu befördern. Diese Fahrzeuge müssen daher über entsprechende Rollstuhlstellplätze mit den entsprechenden Sicherungssystemen gemäß § 35 a i. V. m. § 72 StVZO einschließlich einer Hebeanlage oder einer Auffahrrampe verfügen.
Regionallos 6 St Laurentius Schule
Regionallos 6 St. Laurentius-Schule (GB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 7 Schüler/innen und Fahrer/in, mit Begleitperson
— Fahrlinie 22: Olpe Kimicke zur Schule,
— Fahrlinie 23: Olpe Stadtgebiet, Hatzenberg zur Schule,
— Fahrlinie 24: Olpe Dahl, Kimicke, Stadtgebiet zur Schule,
— Fahrlinie 25: Olpe Neuenkleusheim, Lütringhausen, Stadtgebiet zur Schule,
— Fahrlinie 26: Olpe Bratzkopf, Stadtgebiet, Rhode zur Schule.
Regionallos 7 St. Laurentius-Schule
Regionallos 7 St. Laurentius-Schule (GB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 7 Schüler/innen und Fahrer/in, mit Begleitperson
— Fahrlinie 27: Drolshagen Stadtgebiet, Hützemert zur Schule,
— Fahrlinie 28: Drolshagen Stadtgebiet, Dumicke zur Schule,
— Fahrlinie 29: Drolshagen Stadtgebiet, Senegenau, Schreibershof zur Schule,
— Fahrlinie 30: Wenden Ortsmitte, Elben, Gerlingen zur Schule.
Regionallos 8 St. Laurentius-Schule
Regionallos 8 St. Laurentius-Schule (GB)
Jeweils ein Schulbus mit 9 Sitzplätzen für bis zu 7 Schüler/innen und Fahrer/in, mit Begleitperson
— Fahrlinie 31: Kirchhundem Wirme, Varste, Kirchhundem Ortsmitte zur Schule,
— Fahrlinie 32: Kirchhundem Würdinghausen, Flape, Lennestadt Faulebutter, Maumke zur Schule,
— Fahrlinie 33: Lennestadt Oberelspe, Halberbracht, Attendorn Stadtgebiet zur Schule,
— Fahrlinie 34: Lennestadt Maumke, Meggen, Grevenbrück, Attendorn Stadtgebiet zur Schule,
— Fahrlinie 35: Lennestadt Elspe, Sporke, Melbecke zur Schule,
— Fahrlinie 36: Rollstuhlbus: Lennestadt Saalhausen, Bilstein, Kirchveischede zur Schule.
In Fahrlinie 36 ist 1 Schüler/-in im Rollstuhl sitzend zu befördern - und zwar so, dass daneben ein üblicher Sitzplatz zur Verfügung steht. Das Fahrzeug muss daher über einen entsprechenden Rollstuhlstellplatz mit entsprechendem Sicherungssystem gemäß § 35 a i. V. m. § 72 StVZO einschließ-lich einer Hebeanlage oder einer Auffahrrampe verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Halver
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Halver
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6
Ort: Halver
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7
Ort: Halver
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8
Ort: Halver
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münsster
Postleitzahl: 48247
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-0
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort
Genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung derVergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48427
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-1691
Fax: +49 251 / 411-2165