Enterprise Architecture Management (EAM)-Werkzeug als SaaS-Lösung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvwl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Enterprise Architecture Management (EAM)-Werkzeug als SaaS-Lösung
Es soll eine EAM-Software als Software-as-a-Service-Lösung, inkl. Schulung / Einweisung von max. 30 Personen, beschafft werden. Für die Schulung sind max. 3 Sitzungen als Webinar vorgesehen. Die Bereitstellung erfolgt vorerst für 1 Jahr und kann optional um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
In einem Projekt einer Kooperation von 7 KVen und einer avisierten Laufzeit von 6 Jahren existiert ein architekturgetriebener Top-Down-Ansatz, angelehnt an die Architecture Development Method (ADM) von TOGAF. Hierbei wird zwar der Architecture Development Cycle durchlaufen, die entstehenden Eingangs- und Ausgangsartefakte und Objekten sind allerdings stark auf den Bedarf des Programms angepasst.
Innerhalb der ersten Iteration der Phasen B (Business Architecture), C (Information Systems Architecture) und D (Technology Architecture) sind daher Ergebnisse entstanden, die derzeit in Form von verknüpften Excel-Tabellen, Visio-Grafiken, PowerPoint-Präsentationen und Confluence-Einträgen verwaltet werden. Ziel ist es daher ein Werkzeug zu finden, das den Pflegeaufwand minimiert und dezentralisiert, die notwendigen Informationen, Berichte und Grafiken aufwandsneutral zur Verfügung stellt und die Objektabhängigkeiten verwaltet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).