Elektro-Kleinkehrmaschine 2 cbm-Klasse Referenznummer der Bekanntmachung: V21/KC-F/245
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro-Kleinkehrmaschine 2 cbm-Klasse
Lieferung einer vollelektrisch angetriebenen und betriebenen 2-Besen-Kleinkehrmaschine 2 cbm-Klasse (sofort verfügbares Neu-/Vorführ-/Lager- oder Gebrauchtfahrzeug)
1 Stück Elektro-Kleinkehrmaschine 2 cbm-Klasse
Lieferung einer vollelektrisch angetriebenen und betriebenen 2-Besen-Kleinkehrmaschine 2 cbm-Klasse (sofort verfügbares Neu-/Vorführ-/Lager- oder Gebrauchtfahrzeug)
Unverzüglich nach Auftragsvergabe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 3 Jahre sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter – jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz – jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Dringender Bedarf der Ersatzbeschaffung, weil die Kehrmaschine unvorhersehbar außer Betrieb genommen werden musste.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig