Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung -3,5 t zGG- als Neufahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: EX100.31-5433
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung -3,5 t zGG- als Neufahrzeug
Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung -3,5 t zGG- als Neufahrzeug.
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung -3,5 t zGG- als Neufahrzeug.
Die Beschaffung wird durch das „Sofortprogramm Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert, deren Förderrichtlinien unbedingt eingehalten werden müssen.
Die angebotenen Fahrzeuge müssen daher batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einem Wasserstoff Range Exten der nach der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5. Dezember 2017 und gem. Definition § 2 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) sein. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens 31.12.2021 ausgeliefert und zugelassen sein. Der letzte Liefertermin samt aller zulassungsrelevanter Dokumente und Gutachten ist der 10.12.2021. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird der Umweltbetrieb die Abnahme verweigern und der Vertrag wird unwirksam.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung -3,5 t zGG- als Neufahrzeug
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung des Verfahrens nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9QLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]