Dichte & Nutzungsmischung: Innovative Ansätze der Nachverdichtung in deutschen und amerikanischen Städten Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.100a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dichte & Nutzungsmischung: Innovative Ansätze der Nachverdichtung in deutschen und amerikanischen Städten
Bereits seit 2011 besteht eine transatlantische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich Stadtentwicklung und Wohnungsbau. In einer gemeinsamen Absichtserklärung des U.S. Department of Housing and Urban Development und des damaligen Bauministeriums (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, heute im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, BMI) wurden verschiedene Austauschformate zwischen den beiden
Ländern auf unterschiedlichen Ebenen der Verwaltungshierarchien vereinbart.
In Deutschland liegt mit der, auf europäischer Ebene erarbeiteten und von den zuständigen Ministerinnen und Ministern angenommenen, Neuen Leipzig Charta eine zentrale Grundlage für die integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung vor. Nutzungsmischung und Nachverdichtung sind wichtige Bausteine dieses Prozesses und werden in vielen kommunalen Strategien und Projekten konkret umgesetzt. In den USA zeigten sich ebenfalls in der Vergangenheit vielfältige innovative Ansätze der Nachverdichtung, die u.a. auf der Partnership for Sustainable Communities (HUD) oder dem Ansatz der „complete communities“ beruhen.
Neue Möglichkeiten der Nutzungsmischung und Nachverdichtung sind in den vergangenen Jahren u.a. durch Veränderungen in der Arbeitswelt entstanden, wie z.B. durch neue, leisere und emissionsärmere Produktionsweisen. National und international werden die damit verbundenen Chancen für die Stadtentwicklung unter dem Begriff der „Produktiven Stadt“ diskutiert. In deutschen, aber auch in US-amerikanischen Städten sind dazu in den letzten Jahren Projekte und Maßnahmen entstanden (vgl. Urban Manufacturing Alliance
Oder Bauwelt 2016).
Folgende Forschungsfragen stehen u.a. im Mittelpunkt des Vorhabens:
— Wie kann mit Instrumenten der integrierten Stadtentwicklung eine behutsame Nachverdichtung erzielt und eine Nutzungsmischung erhöht werden?
— Welche Instrumente sind geeignet, die Akzeptanz von Nachverdichtung und Nutzungsmischung innerhalb der Bevölkerung zu erhöhen (NIMBY)?
— Welche Instrumente zur Nachverdichtung und Nutzungsmischung stehen diesbezüglich in Deutschland und in den USA auf kommunaler bzw. nationaler Ebene (bzw. „States“ in den USA) zur Verfügung?
Dazu sollen folgende Aufgabenstellungen bearbeitet werden:
1. Analyse von Konzepten, Instrumenten und konkreten best-practice Projekten zur Nachverdichtung und Nutzungsmischung in Deutschland und den USA als Input in das Städtenetzwerk,
2. Aufbereitung der Erfahrungen der 3 deutschen Kommunen und ihre Pilotprojekte,
3. Erarbeitung von Kurzexpertisen und Policy Papern,
4. Ableitung von Handlungsempfehlungen für die nationale Stadtentwicklungspolitik.
Während die teilnehmenden Kommunen am Beispiel von Pilotprojekten (in den sog. Reallaboren) Erfahrungen zum Umgang mit regulatorischen Barrieren, Herausforderungen und Möglichkeiten der Verdichtung, der Nutzungsmischung und der damit verbundenen Bürgerbeteiligung austauschen, sollen auf Basis der Erfahrungen kommunaler Akteure Rückschlüsse für nationale Gesetzesinitiativen sowie Impulse für die Stadtentwicklungsplanung entwickelt werden.
Zum einen sollen somit im Projektverlauf bestehende Projekte und Maßnahmen in der teilnehmenden Kommunen untersucht werden, zum anderen sind nationale und internationale Ansätze, die ggf. (noch) nicht in den Städten angewendet werden zu identifizieren und in die Diskussion im Städtenetzwerk einzubringen. Die Erarbeitung von Inputbeiträgen soll sowohl das Städtenetzwerk vorbereitend unterstützen, aber auch flexibel auf Diskussionen im Prozess reagieren können. Dazu sind thematische Vertiefungen angedacht,
Wie z.B. regulatorische Barrieren, Nutzungskonflikte oder urbane Produktion. Auch die Auswirkungen und Prozesse der Covid-19-Pandemie sollen im Projektverlauf mitberücksichtigt werden.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe „Eignungskriterien“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.