Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1470/1415
Fax: +49 201 / 178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flüssigschlammtransporte des Regionalbereichs Nord
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Transport und das Be- und Entladen des flüssigen Klärschlamms der kleineren Kläranlagen zu den Schwerpunktanlagen im Einzugsgebiet des Regionalbereichs Nord des Ruhrverbandes.
Die Leistung ist in 2 Lose aufgeteilt.
Flüssigschlammtransporte von ca. 23 000 m3/a Klärschlamm von den Kläranlagen Wickede, Ense-Bremen und Rüthen zu den Anlagen Menden, Arnsberg-Neheim, Warstein und ggfs. Warstein-Belecke und Möhnesee-Völlinghausen.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Flüssigschlammtransporte von ca. 12 300 m3/a Klärschlamm von den Kläranlagen Winterberg-Niedersfeld, Eslohe und Eslohe-Bremke nach Warstein, Arnsberg-Wildshausen und ggfs. Sundern.
Optionale Verländerung um ein weiteres Jahr möglich.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe Teil 4 Ziff. 7, Anlage A).
— Nachweis bzw. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Teil 4, Ziff. 1),
— Nachweis bzw. Eigenerklärung über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (siehe Teil 4, Ziff. 2),
— Gesamtumsätze in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Teil 4, Ziff. 5).
— Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz (siehe Teil 4, Ziff. 3 und Anlage 1),
— Beschreibung des Fuhrparks (siehe Teil 4, Ziff. 4),
— bei Bedarf: Formulare Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (siehe Teil 4, Ziff. 8 und Anlagen B.1 bis B.3),
— bei Bedarf: Formular Bewerber-/Bietergemeinschaften (siehe Teil 4, Ziff. 9 und Anlage C).
Der Ruhrverband ist verpflichtet, bei Aufträgen über [Betrag gelöscht] EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen Gewerbezentralregisterauszug einzuholen. Die hierzu erforderlichen Angaben sind an entsprechender Stelle in den Vergabeunterlagen einzutragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Alle Vergabeunterlagen sind elektronisch bei subreport (https://www.subreport.de/E57857656) herunterzuladen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform unter der ELViS-ID E57857656 nur als Download zur Verfügung. Der Download der Vergabeunterlagen kann ohne vorherige Registrierung bei subreport ELViS erfolgen. Der Ruhrverband empfiehlt aber allen Bietern dringend, sich kostenfrei zu registrieren und erst anschließend die Vergabeunterlagen herunterzuladen, um an einer möglichen Bieterkommunikation teilnehmen zu können.
Auskünfte im Verlauf des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS erteilt. Angebote können nur elektronisch in Textform(verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS der Fa. subreport abgegeben werden. Hierzu ist der Download der Vergabeunterlagen nach Registrierung zwingende Voraussetzung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.