FE 07.0313/2021/ERB — Untersuchung zur Charakterisierung von Bitumen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 07.0313/2021/ERB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0313/2021/ERB — Untersuchung zur Charakterisierung von Bitumen
FE 07.0313/2021/ERB — Untersuchung zur Charakterisierung von Bitumen.
Die Eigenschaften von Bitumen bestimmen in hohem Maße die Qualität des Baustoffs Asphalt und somit die Dauerhaftigkeit der damit hergestellten Straßen.
Das straßenbautechnische Regelwerk sieht vor, dass das bei der Erstprüfung festgestellte Qualitätsniveau im weiteren Herstellungs-, Verarbeitungs- und Einbauprozess eingehalten wird. In den Kontrollprüfungen muss ein angemessenes Qualitätsniveau wiedergefunden werden. Hierzu werden derzeit konventionelle Bitumenkennwerte verwendet, die über z. B. Nadelpenetration, Erweichungspunkt Ring und Kugel, Brechpunkt nach Fraaß bestimmt werden. Die Aussagekraft von konventionellen Bitumenprüfverfahren ist insbesondere bei Verwendung von modifizierten Bindemitteln begrenzt.
Forschungsarbeiten der letzten Jahre bestätigen, dass sich mit den verschiedenen Prüfvari-anten des Dynamischen Scher-Rheometers die Eigenschaften von Bitumen sehr gut charakterisieren lassen. Dies trifft sowohl auf die Verformungs- und Ermüdungsresistenz als auch auf die Kälteeigenschaften und die Charakterisierung der Alterungsempfindlichkeit zu. Durch ergänzende chemische Untersuchungen lässt sich eine größere Sicherheit in der Bewertung der Bitumenqualität erzielen. In der Regel werden Bitumenkennwerte jedoch als Einzelwerte und nicht in ihrem Zusammenwirken beurteilt. Es fehlt eine Methode zur ganzheitlichen Cha-rakterisierung und systematischen Bewertung von Bitumeneigenschaften, die auch für die Beurteilung von Kontrollprüfungen geeignet ist.
Das Projekt verfolgt das Ziel, Bitumen und modifizierte Bindemittel für ihre jeweilige Anwendung in Asphalttragschichten, Asphaltbinderschichten und Asphaltdeckschichten hinsichtlich der darin auf sie einwirkenden Lastfälle zu beschreiben und daraus die erforderlichen maßge-benden Eigenschaften abzuleiten. Dabei sind neben der gesamten Temperaturspanne auch Alterungsaspekte sowie unterschiedliche Verkehrsbelastungen zu betrachten. Jede als maß-gebend angesehene Eigenschaft soll in einem weiteren Schritt mit einem Bewertungskriteri-um versehen und ein zugehöriger Zielbereich entwickelt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
1 Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
2 Erfahrungen und Kenntnisse zur Charakterisierung von Bitumen mit dem Dynamischen Scherrheometer mindestens 2 Publikationen aus den letzten 5 Jahren
(siehe Referenzliste 2).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber / Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.