Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Geologie Grundinstandsetzung, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00415
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Geologie Grundinstandsetzung, Objektplanung Gebäude
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn – Objektplanung Gebäude.
Rheinische Friedrich-Wilhlems-Universität Bonn, Campus Poppelsdorf
Nussallee 8
53115 Bonn
Das im Jahr 1910 errichtete Gebäude in der Nussallee 8 ist in der Denkmalliste der Stadt Bonn aufgeführt. In dem dreigeschossigen Haus ist das Geologische Institut angesiedelt. Zusätzlich zu Seminar und Büroräumen ist dort ein Hörsaal, Laborflächen, eine Bibliothek und das Goldfußmuseum untergebracht.
Es ist eine Grundinstandsetzung geplant, Änderungen in der Nutzung sind nicht Teil der Maßnahme. Vorhanden Untersuchungen, Prüfungen, Gutachten sichten und in einem Maßnahmenkatalog/Sanierungskonzept zusammenstellen. Zusätzliche, in der Gesamtmaßnahmen sinnvoll umzusetzende Sanierungen prüfen. Sämtliche Arbeiten sind in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege zu planen und durchzuführen.
— Umsetzung Brandschutzkonzept,
— Schadstoffbeseitigung Asbest, PCB, Blei in Trinkwasserrohren,
— Kanalsanierung,
— Fassaden/Dachsanierung.
Es sind sämtliche Leistungsphasen zu bearbeiten.
Es ist geplant, dass der Nutzer während der Durchführung in einer Interimsfläche untergebracht ist.
— NUF 1-6 ca. 2 230 qm,
— NUF 7 ca. 223 qm,
— VF ca. 544 qm.
Der Auftraggeber beabsichtigt höchstens 6 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 6 Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber gemäß § 51 Abs. 3 VgV von der Möglichkeit zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, Gebrauch machen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dabei anhand folgender Kriterien:
— Referenzen Objektplanung Gebäude: insgesamt 100 %.
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1-4 direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen 5-9 erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
Oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Rechtskräftig unterschriebener Teilnahmeantrag:
— Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen,
— Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
— Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
— Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (1.6.2016-31.5.2021) erbracht wurden.
— Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren,
— Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
1. Drei Referenzen für Objektplanung Gebäude, davon mindestens eine Referenz über eine Maßnahme in einem denkmalgeschützten Gebäude und mindestens eine Referenz über eine Maßnahme, die im laufenden Betrieb saniert wurde.
2. Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 4-8 im Referenzzeitraum.
3. Die Mindestanforderung Denkmalschutz und Sanierung im laufenden Betrieb können nicht in einer Referenz nachgewiesen werden, sondern müssen verschiedene Baumaßnahmen betreffen.
4. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
5. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Siehe Ziffer III.1.1).
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gem. § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz an die genannte Vergabestelle zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
Bei Nichtvorliegen des Teilnahmeantrags erfolgt der Ausschluss.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber/Auftragnehmer.
Hinweis – Vergaberegister:
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Hinweis – Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150 a der Gewerbeordnung einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem GZR erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYB4Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de