FE 08.0263/2020/GRB – Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 08.0263/2020/GRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0263/2020/GRB – Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen
FE 08.0263/2020/GRB – Prüfmethode zur validen Bestimmung von Luftporengehalten an Fahrbahndeckenbetonen.
Der LP-Gehalt in Fahrbahndeckenbetonen wird für gewöhnlich durch einen Luftgehaltsprüfer (LP-Topf) nachgewiesen. Mit dieser Prüfmethode kann zwar rasch und frühzeitig der LP-Gehalt im Frischbeton abgeschätzt werden, jedoch ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei wie bei den Festbeton-Kennwerten nur um einen indirekten Kennwert für den Frost-Tausalz-Widerstand handelt.
Aus der Praxis wird vermehrt berichtet, dass die anhand der üblicherweise eingesetzten LP-Töpfe ermittelten LP-Gehalte großen Schwankungen unterliegen. Versuche zeigten, dass der LP-Gehalt bei korrekter Kalibrierung des LP-Topfes nicht nur von einer Vielzahl an Faktoren teilweise stark beeinflusst werden kann, sondern auch von dem jeweiligen Prüfgerät selber abhängig zu sein scheint. Das ist insofern hervorzuheben, da die verschiedenen LP-Töpfe trotz unterschiedlicher konstruktiver Details jedoch alle nach demselben Messprinzip funktionieren.
Im Rahmen dieses Forschungsprojektes ist die Präzision der in der Praxis gewöhnlich eingesetzten und allgemein der auf dem Markt befindlichen LP-Prüfgeräte in Abhängigkeit von der Betontechnologie und des Prüfprozesses zu untersuchen. Dabei soll das Augenmerk nicht nur auf Luftgehaltsprüfer gemäß den einschlägigen Normen und Regelwerke gelegt, sondern auch internationale Luftgehaltsprüfer sowie alternative Prüfmethoden untersucht und auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft werden. Anhand der zu gewinnenden Erkenntnisse soll neben der generellen Messgüte der Luftgehaltsprüfer auch Einflussfaktoren auf die Messwertbildung beschrieben werden.
Für die gerätetechnischen Vergleichsuntersuchungen ist ein Verfahren zu konzipieren, mit dem der tatsächliche Luftgehalt im Frischbeton unter Laborbedingungen präzise bestimmt werden kann. Mit Hilfe dieses konzipierten Verfahrens soll die Messgüte der mit den unterschiedlichen Luftgehaltsprüfern ermittelten Luftgehalte auch unter Variation betontechnologischer Parameter objektiv bewertet werden. Als Grundlage sind Untersuchungen vorgeschaltet, in denen die maßgeblichen Einflüsse auf die Messwertbildung eruiert werden sollen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzen bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung in der Erstellung von wissenschaftlichen Berichten und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten sowie der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen Mind. 2 Veröffentlichungen zu diversen Projekten, z. B. FE-Projekte oder Fachartikel, in den letzten 5 Jahren
Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Baustofftechnologie insbesondere bei der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen sowie der Herstellung und Prüfung relevanter Frisch- und Festbetonkennwerte Mind. 1 abgeschlossenes Projekt in den letzten 5 Jahren
Erfahrung und Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Straßenbautechnik insbesondere im Kontext mit Betonstraßenbau im deutschsprachigen Raum Mind. 1 abgeschlossenes Projekt in den letzten 5 Jahren
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.