Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0036-12-2 (Aufhebung)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0036-12-2 (Aufhebung)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.

Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die neun Kundenzentren der Stadt Köln werden aufgrund des vielfältigen Angebots jährlich rund 780 000 Mal von Kölner Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht. Jedes Jahr werden circa 160 000 Ausweisdokumente beantragt. Die Ausweisdokumente machen somit einen erheblichen Anteil an Vorsprachen in den Kundenzentren aus. Mit Beschluss des Onlinezugangsgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch digital anzubieten. Zudem müssen ab August 2021 auf allen Personalausweisdokumenten innerhalb der EU 2 Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Auch ist ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentwesen geplant. Aufgrund der auslaufenden Verträge der aktuell in den Kundenzentren befindlichen Fotofix-Automaten und der Gesetzesänderung ist ein Self Service Terminal zur Erfassung biometrischer Daten einzusetzen und die aktuellen Verfahren zur Erfassung der biometrischen Fotos, der Unterschrift und des Fingerabdruckes zu ändern und zu reformieren.

An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.

Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich bzw. im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.

Es soll eine Dienstleistungskonzession in Form eines Betreibermodells ausgeschrieben werden.

Der Betreiber kann innerhalb der Vertragslaufzeit einen Umsatz. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten. Sie trägt kein Risiko und stellt lediglich die Räumlichkeiten sowie die technischen Übertragungswege zur Verfügung. Es müssen demnach keine zusätzlichen Haushaltmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Köln soll beim Umsatz beteiligt werden, sodass Kosten für zum Beispiel den Strom gedeckt werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitative Kriterien / Gewichtung: 70 %
Kostenkriterium - Name: Kosten und Umsatz / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:

Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 077-197812
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYE7G

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Absatz 3 GWB:

— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,

— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.

Siehe § 135 Absatz 2 GWB:

— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss

Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2021

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