Ingenieurleistungen TGA/HLS LPH 1-9 nach HOAI 2013 für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Nottuln-Appelhülsen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nottuln
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2591 / 926-140
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nottuln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen TGA/HLS LPH 1-9 nach HOAI 2013 für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Nottuln-Appelhülsen
Für den Ortsteil Appelhülsen in der Gemeinde Nottuln wird ein neues Feuerwehrgerätehaus geplant. Ein Architektenwettbewerb hat stattgefunden, ein Büro für die weitere Planung und Ausführung ist gefunden.
Das Feuerwehrgerätehaus wird auf einem freiliegenden noch nicht bebauten Grundstück im Ortsteil Appelhülsen errichtet. Die dafür notwendigen Formalien sind auf den Weg gebracht.
Das Gebäude selbst ist als Rechteckkörper parallel zur Lindenstraße geplant und besteht aus einer Fahrzeughalle mit 5 Stellplätzen und einer daneben angeordneten Waschhalle und einem ebenerdigen Funktionsteil. Dieser erhält alle notwendigen Räume wie Zugführerstand, Umkleiden, Duschen, Schwarz-Weiß Bereich. Selbstverständlich auch einen großen trennbaren Versammlungsraum, Kameradschaftspflege und weitere wie Küche, Lagerräume und WC-Anlagen sowie eine überdachte Terrasse.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zu Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6.
48301 Nottuln
Planungsleistung TGA/HLS LPH 1-9 nach HOAI 2013.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Bewerberbogen.
Im Bewerberbogen ausfüllen.
Im Bewerberbogen ausfüllen.
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Büros.
2. Referenzen über mindestens 2. gleichwertige Projekte mit Angaben zur BGF, Baukosten, Baujahr, Bauherr*innen mit Kontaktdaten. Als Referenzobjekte sind nur Projekte aus den letzten 10 Jahren gültig.
Geforderte Berufsqualiifikation gem. § 75 VgV.
Beruf: Ingenieur*in
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.