Rahmenvertrag VDE 0701 / 0702 Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Diversen Gebäuden der Stadt Krefeld (Los1-3) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-6010-Vo-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag VDE 0701 / 0702 Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Diversen Gebäuden der Stadt Krefeld (Los1-3)
Prüfung aller elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel in den Liegenschaften bzw. Gebäuden der Stadt Krefeld gemäß DGUV V 3 entsprechend VDE 0701/0702".
Hierbei werden alle elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand hin überprüft und dokumentiert.
DGUV Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel PLZ-Gebiet 47839-47802-47803
Diverse Gebäude der Stadt Krefeld
Krefeld
DGUV-V 3 Geräteprüfungen, entsprechend VDE 0701 / 0702, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.
Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre mit einer automatischen Verlängerung um weitere 2 Jahre, falls der Vertrag nicht von einer Vertragsseite schriftlich 3 Monate vor Ablauf des zweiten Jahres von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
DGUV Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel PLZ-Gebiet 47799-47800-47829-47809
Diverse Gebäude der Stadt Krefeld
Krefeld
DGUV-V 3 Geräteprüfungen, entsprechend VDE 0701 / 0702, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.
Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre mit einer automatischen Verlängerung um weitere 2 Jahre, falls der Vertrag nicht von einer Vertragsseite schriftlich 3 Monate vor Ablauf des zweiten Jahres von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
DGUV Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel PLZ-Gebiet 47789-47804-47805-47807
Diverse Gebäude der Stadt Krefeld
Krefeld
DGUV-V3 Geräteprüfungen, entsprechend VDE 0701 / 0702, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.
Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 2 Jahre mit einer automatischen Verlängerung um weitere 2 Jahre, falls der Vertrag nicht von einer Vertragsseite schriftlich 3 Monate vor Ablauf des zweiten Jahres von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft, (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2),
— Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2),
— Eigenerklärung, dass der Bewerber die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3),
— Eigenerklärung über die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3),
— Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. (siehe Angebotsvordruck Ziffer 3),
— Eigenerklärungen zu Haftpflichtversicherungen (siehe Angebotsvordruck Ziffer 2),
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen / vom Unternehmen auszufüllende Dokumente),
— Eigenerklaeung Ausschlussgruende.
Nachweise:
— aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend),
— gültige Handwerkskarte / Bescheinigung der IHK (Kopie ausreichend),
— aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend),
— aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Kopie ausreichend).
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Nachweis:
Zur Auftragserteilung ist vom Bestbieter die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
— Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind-Angabe von mindestens 2 Referenzobjekten inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Angabe der Leistungen, die ggf. durch einen Subunternehmer ausgeführt werden.
Mindestanforderungen: Die Prüfungen zur Feststellung der Sicherheit der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel werden durch Elektrofachkräfte bzw. gemäß der TRBS 1203 und den DGUV Vorschriften 3 und 4 befähigte Personen durchgeführt.
Als Berufsausbildung ist eine Mindestqualifikation zum Elektroniker - Fachrichtung Energie und Gebäudetechnik - bzw. Elektroinstallateur mit Gesellenbrief oder Facharbeiterabschluss erforderlich. Mitarbeiter mit anderen elektrotechnischen Berufsausbildungen werden nur mit einer Schulung zu Prüfungen elektrischer Geräte, welche nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, zugelassen. Die Qualifikation (Befähigungsnachweis) ist dem AG vor Leistungsbeginn nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Eine Bieterteilnahme im EU-Verfahren ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DDWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.