Digitalisierung Bochumer Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00242_ÖTVhV_IV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung Bochumer Schulen
Ausschreibung von Planungs- und Beschaffungsmaßnahmen zur Digitalisierung der Bochumer Schulen im Rahmen des DigitalPakts 2021-2024
Schulen auf Bochumer Stadtgebiet Bochum
Die Stadt Bochum wird die 79 städtischen Schulen und Berufsbildungseinrichtungen mit insgesamt 91 Standorten aus den Bundesmitteln „DigitalPakt Schule“, die den Schulträgern über die Bundesländer zur Verfügung gestellt werden, mit einer einheitlichen passiven (Verkabelung und Netzwerkports: Handlungsfeld 1, Punkt 7) und aktiven Netzwerkinfrastruktur (WLAN: Handlungsfeld 2, Punkt 8) sowie mit digitalen Präsentationsmedien (Handlungsfeld 3, Punkt 9) ausstatten.
Entsprechende Aufträge sollen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren erteilt werden. Dazu ist zunächst der Beschaffungsbedarf, der im Zuge der Mittelanträge bereits abgeschätzt wurde, vor Ort zu spezifizieren. Dann sind die Leistungen nach den Vorgaben der Vergabeordnung öffentlich auszuschreiben, Dienstleister und Lieferanten auszuwählen sowie die Ausstattungsleistungen für die Schulstandorte in den genannten drei Handlungsfeldern zu koordinieren.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Referenzen. Dabei werden die Referenzen im Rahmen einer differenzierten Eignungsprüfung im Hinblick auf die zu erbringende Leistung betrachtet; es werden die Bewerber ausgewählt, die bisher schon sehr ähnliche Aufträge erledigt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Eigenerklärung
Gemäß Eigenerklärung und Firmendarstellung:
— Darstellung des Firmenprofils,
— Standort des Unternehmens,
— Datum der Unternehmensgründung,
— Anzahl der Mitarbeiter*innen insgesamt,
— Arbeitsschwerpunkte des Unternehmens,
— Angabe einer Kontaktperson.
Dem Angebot sind mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Projekte in einem ähnlichen Umfang auf dem Gebiet Digitalisierung von Schulen in Deutschland möglichst aus den letzten 3 Jahren jeweils unter Nennung einer Ansprechperson mit Kontaktdaten beizufügen.
Bei der Darstellung der Referenzen sind u. a. anzugeben:
— Titel,
— Kurzbeschreibung des Projektes mit seinen inhaltlichen Schwerpunkten,
— Auftrag-gebende Kommune oder Kreis mit Kontaktdaten der Ansprechperson,
— Durchführungszeitraum (Beginn/Ende).
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Versicherungserklärung) mit folgenden Deckungssummen:
— für Sach- und Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
— oder die Zusicherung durch Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlags entsprechende Deckungssummen abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter der Telefonnummer 0234/910-4443 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 13.7.2021 zugelassen (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/).
Alle Interessenten werden über Fragen und die Antworten der Stadt Bochum informiert.
Bitte reichen Sie in dieser Stufe noch keine Preise ein!
Bei den Fristen der Stufe 2 handelt es sich um voraussichtliche Termine, diese können noch geändert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYSC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsstellerden aus einer Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im EInzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).