Kanalreinigung und TV-Inspektion im Stadtgebiet Rietberg 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2021-48
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung und TV-Inspektion im Stadtgebiet Rietberg 2021
Kanalreinigung und TV-Inspektion.
Hauptbereich
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 Titel 1:TV Inspektion und Kanalreinigung nach SüwVO in Rietberg OT Varensell.
— ca. 10,2 Km Kanalreinigung und indirekte Inspektion von RW-Hauptkanälen in den Dimensionen DN 150 bis DN 900,
— ca. 12,3 Km Kanalreinigung und indirekte Inspektion von SW-Hauptkanälen in den Dimensionen DN 150 bis DN 500,
— ca. 1580 St. Reinigung und undirekte Inspektion von Hausanschlüssen mittel Satellitentechnik
— ca. 575 St. Reinigung und indirekte Schachtinspektion mittel 3D-Kugelbildscanner.
Los 1 Titel 2:TV Inspektion und Kanalreinigung für die Kanalsanierung OT Neuenkirchen
— ca. 4,6 Km Kanalreinigung und indirekte Inspektion von RW-Hauptkanälen in den Dimensionen DN 150 bis DN 1200,
— ca. 2,5 Km Kanalreinigung und indirekte Inspektion von SW-Hauptkanälen in den Dimensionen DN 150 bis DN 400,
— ca. 500 St. Reinigung und undirekte Inspektion von Hausanschlüssen mittel Satellitentechnik,
— ca. 205 St. Reinigung und indirekte Schachtinspektion mittel 3D-Kugelbildscanner Los1 Titel 1:TV Inspektion und
Los 2:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los 2: Kanalreinigung als Jahresreinigung in Rietberg OT Neuenkirchen
— ca. 27 Km Kanalreinigung von SW- und RW-Hauptkanal in den Dimensionen DN 150 bis DN2000,
— ca. 740 St. Reinigung von Schachtbauwerken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszugn
— Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister (z. B. Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) vorhanden ist. Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
— Unbedenklichkeitsschreiben der Krankenkassen,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist,
— Bescheinigung in Steuersachen vom zustänidgen Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherung(z. B. SoKa Bau),
— Erklärung ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt bzw. eröffnet wurde, oder ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Erkärung ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Erklärung des Versicherungsgebers über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsvertrages. Ansonsten Erklärung, dass ein entsprechender Vertrag geschlossen wird,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Angaben zur Zahl der in den letzten fünf Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten. Die für die Leitung vorgesehenen Personen sind zu benennen,
— Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. v herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961-Beurteilungsgruppe „R“ und „I“ sind zu erfüllen.
Für Los 1 „R“ und „I“
Für Los 2 „R“
Für die Entsorgung des Kanalräumguts: Nachweis nach §56 KrWG über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.
Für die Probenahme und Analyse nach LAGA und Deponieverordnung: Akkreditierungsnachweis des Prüfinstituts und der Sachkundenachweis des Probenehmers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.