Blühstreifenkontrolle Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00247_67
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blühstreifenkontrolle
Beauftragung mit der Beratung, Kontrolle, Dokumentation sowie Sachkosten für die anzulegenden 5 % Blühstreifen auf den gepachteten landwirtschaftlichen Eigentumsflächen der Stadt Bochum.
Bereits in der europaweiten Ausschreibung zur Planung, Umsetzung und Kontrolle von produktionsintegrierter Kompensation (PIK) auf landwirtschaftlichen Flächen in Bochum, war die Begleitung und Dokumentation der 5 % Blühstreifenverpflichtung als Bedarfsposition mit anzugeben. Durch einen politischen Beschluss wurde 2019 die Blühstreifenverpflichtung in die Pachtverträge mit aufgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Jahr 2020 wurden mit Vergabeverfahren StBO_ZEK1_2020_0164_ÖTVhV_67 die Planungsleistungen der produktionsintegrierten Kompensation auf dem Bochumer Stadtgebiet für die Dauer von 10 Jahren in einem zweistufigen europaweiten Verfahren ausgeschrieben.
Bereits in der europaweiten Ausschreibung zur Planung, Umsetzung und Kontrolle von produktionsintegrierter Kompensation (PIK) auf landwirtschaftlichen Flächen in Bochum war die Begleitung und Dokumentation der 5 % Blühstreifenverpflichtung als Bedarfsposition mit anzugeben. Die betreffende Bedarfsposition der Blühstreifenkontrolle wurde separat bepreist.
Im Rahmen der Auftragsabwicklung hat sich beim Abruf dieser Bedarfsposition im Gespräch mit dem Auftragnehmer herausgestellt, dass sich der angegebene Preis nur auf die Flächenkulisse von PIK bezieht. Die Blühstreifenkontrolle sollte aber die gesamtstädtische Pachtkulisse umfassen. Die Stiftung nur im ursprünglich angebotenen Umfang von etwa 2,5 ha die Blühstreifen kontrollieren zu lassen, ist nicht zielführend. Die Landwirte hätten dann bei der Kontrolle der Blühstreifen sowohl mit der Stadt Bochum als auch mit der Stiftung zu tun, was eine enorme Abstimmung erfordert, um gleiche Maßstäbe bei der Beurteilung anzusetzen. Zudem besitzt die Stadt Bochum nicht ausreichend Personal sowie die landwirtschaftlichen Spezialkenntnisse, um dies gleichwertig wie die Stiftung umsetzen zu können. Dies würde ggf. zur einer nicht einheitlichen Beurteilung der Blühstreifen und damit auch zu einer ungleichen Behandlung von Landwirten führen.
Eine Nachbefragung der Stiftung ist demnach unumgänglich, um einen reibungslosen Ablauf des PIK-Projekts und die Koexistenz mit der Blühstreifenverpflichtung zu gewährleisten sowie die Zusammenarbeit mit den Bochumer Landwirten nicht zu gefährden. Zudem ist durch die bereits erfolgte Beauftragung sowie durch die vorherigen Gespräche eine Vertrauensbasis zwischen Stiftung und der Bochumer Landwirtschaft entstanden. Eine erneute Ausschreibung und Vergabe an Dritte könnte das aufgebaute Vertrauen womöglich zerstören und damit die Umsetzung von PIK gefährden, da das Projekt auf Freiwilligkeit der Landwirte beruht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blühstreifenkontrolle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSDRXM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]