Reinigungsdienstleistungen Bürogebäude Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_Z-INF_EU3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen Bürogebäude
Gegenstand der Beschaffung ist die Übernahme von Reinigungsdienstleistungen in den Büroräumen der DFG. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen ergibt sich aus der Anlage 01.
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) in der Geschäftsstelle des Auftraggebers in Bonn
— „Kennedyallee 40“ mit den Gebäudeteilen Atrium, Mittelbau, Hochgebäude und Erweiterungsbau, Saalbau, sowie den Sonderreinigungsflächen Vorstandsetage, den Rechenzentren im 1. UG des Erweiterungsbaues und des DFG Rechenzentrums im Erdgeschoss des Wissenschaftszentrums Ahrstraße 45,
— der Außenstelle: „Kennedyallee 43“,
— der Außenstelle: „Kennedyallee 1-5“,
— der Außenstelle: „Stephan-Lochner-Straße 1“,
— der Außenstelle: „Gotenstraße 156“,
— das Rechenzentrum im Erdgeschoss des Wissenschaftszentrum Ahrstraße 45.
Außerdem ist bei Bedarf (jeweils auf besondere Beauftragung) die Liegenschaft „Auf dem Brand 1“ zu reinigen.
Sollten im Vertragszeitraum weitere Reinigungsflächen hinzukommen oder wegfallen, werden die vertraglichen Regelungen bzgl. dieser Flächen entsprechend angepasst.
Es handelt sich um eine Büroraumreinigung inkl. Säle, Videokonferenzräume, Besprechungsräume, Flure, Treppen, Aufzüge, Toilettenanlagen, Duschanlagen, Post- und Versandstelle, Vorstandsetage, Druckerei, Küche, Teeküchen, Rechenzentren, Serverräume sowie Kellerflächen. Ziel der Reinigung sind saubere, streifen- und fleckenfreie Flächen. Die hierfür benötigte Anzahl von Reinigungskräften sind vom Auftraggeber vorgegeben. Die Gebäude liegen ab der Geschäftsstelle Kennedyallee 40 fußläufig erreichbar im Stadtteil Bonn-Bad Godesberg (weiteste Entfernung ca. 450 m außer der Liegenschaft „Auf dem Brand 1“ mit ca. 3 km).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsdienstleistungen Bürogebäude
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.