Reinigungsdienstleistungen Bürogebäude Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_Z-INF_EU3

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: e.V.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschungsförderung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigungsdienstleistungen Bürogebäude

Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_Z-INF_EU3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90919200 Büroreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Beschaffung ist die Übernahme von Reinigungsdienstleistungen in den Büroräumen der DFG. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen ergibt sich aus der Anlage 01.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung und Grundreinigung) in der Geschäftsstelle des Auftraggebers in Bonn

— „Kennedyallee 40“ mit den Gebäudeteilen Atrium, Mittelbau, Hochgebäude und Erweiterungsbau, Saalbau, sowie den Sonderreinigungsflächen Vorstandsetage, den Rechenzentren im 1. UG des Erweiterungsbaues und des DFG Rechenzentrums im Erdgeschoss des Wissenschaftszentrums Ahrstraße 45,

— der Außenstelle: „Kennedyallee 43“,

— der Außenstelle: „Kennedyallee 1-5“,

— der Außenstelle: „Stephan-Lochner-Straße 1“,

— der Außenstelle: „Gotenstraße 156“,

— das Rechenzentrum im Erdgeschoss des Wissenschaftszentrum Ahrstraße 45.

Außerdem ist bei Bedarf (jeweils auf besondere Beauftragung) die Liegenschaft „Auf dem Brand 1“ zu reinigen.

Sollten im Vertragszeitraum weitere Reinigungsflächen hinzukommen oder wegfallen, werden die vertraglichen Regelungen bzgl. dieser Flächen entsprechend angepasst.

Es handelt sich um eine Büroraumreinigung inkl. Säle, Videokonferenzräume, Besprechungsräume, Flure, Treppen, Aufzüge, Toilettenanlagen, Duschanlagen, Post- und Versandstelle, Vorstandsetage, Druckerei, Küche, Teeküchen, Rechenzentren, Serverräume sowie Kellerflächen. Ziel der Reinigung sind saubere, streifen- und fleckenfreie Flächen. Die hierfür benötigte Anzahl von Reinigungskräften sind vom Auftraggeber vorgegeben. Die Gebäude liegen ab der Geschäftsstelle Kennedyallee 40 fußläufig erreichbar im Stadtteil Bonn-Bad Godesberg (weiteste Entfernung ca. 450 m außer der Liegenschaft „Auf dem Brand 1“ mit ca. 3 km).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-225622
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: DFG_2021_Z-INF_EU3
Bezeichnung des Auftrags:

Reinigungsdienstleistungen Bürogebäude

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2021

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