Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 Referenznummer der Bekanntmachung: 20-VgV-40 ZV 58/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24
Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Kreis Herford schreibt als Schulträger der Eickhofschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Sek. I), Matthias-Claudius-Weg 5, 32120 Hiddenhausen, den Schülerspezialverkehr für diese Schule für die Schuljahre 2020/21 – 2023/24 nach § 14 SchfkVO aus. Ob die Option auf Verlängerung des Vertrages um das Schuljahr 2024/25 in Anspruch genommen wird, wird dem Auftragnehmer spätestens am 30.4.2024 mitgeteilt. Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarung zwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ist neben der eigentlichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Transportes der Einsatz von 1 Begleitperson/Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO erforderlich. Die Begleitpersonen sind vom AN zustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 – Bereich Herford, Vlotho und Löhne; Los 3 – Bereich Spenge, Enger und Hiddenhausen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hiddenhausen
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vertragsänderung ist zulässig, weil ein Auftragnehmerwechsel aus technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden wäre. Der Auftragnehmer bzw. das Team aus Fahrpersonal und Begleitperson sind sowohl mit den Routen als auch mit den zu befördernden Schülern und der Elternschaft sowie den Besonderheiten vertraut. Dies liegt darin begründet, dass eine pädagogische Zuverlässigkeit für die Schüler und Elternschaft sichergestellt werden muss. Fahrer und Begleitperson müssen stetig sein, um dem Förderschwerpunkt und daraus resultierendem Betreuungsbedarf der Schüler und Schülerinnen gerecht zu werden. Mit Blick auf die Pandemie (COVID-19) ist diese Stetigkeit von ganz besonderer Bedeutung, da die Fahrer und Begleitpersonen fast die einzige Konstante für die Schülerschaft und die Elternschaft darstellt und deswegen besonders in Zeiten des Wechselunterrichts nochmal an Bedeutung gewonnen hat, so dass der Wechsel im Schuljahr zwingend vermoeden werden muss. Zudem ist eine Neuvergabe ebenfalls nicht darstellbar und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Das verbleibende Auftragsvolumen liegt über dem maßgeblichen EU-Schwellenwert i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR, so dass eine EU-weite Vergabe durchzuführen wäre. Diese wird – selbst bei verkürzten Fristen – mit Vorbereitungsphase und politischer Beschlussfassung mindestens 6 Monate in Anspruch nehmen. Hinzu käme noch die Vorbereitungszeit des Auftragnehmers zur Erstellung einer Linienplanung. Folglich wäre eine Neuaufnahme der Leistungen erst zum übernächsten Schuljahr 2022/2023 überhaupt denkbar. In der Zwischenzeit muss aber der Verkehr sichergestellt werden können, was ohne eine Vertragsanpassung nicht denkbar ist. Der Auftrag für Los 2 und Los 3 wird zum 31.7.2022 einvernehmlich aufgelöst und neu ausgeschrieben.
Zudem ist eine Änderung ausschreibungsfrei möglich, weil die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht ändert. Der Auftraggeber ist in dieser Konstellation angehalten, die Änderung zu initiieren, auch um drohende Schadensersatzforderungen des Auftragnehmers abzuwenden. Die lange Vertragsdauer von 4 Schuljahren gepaart mit der Personaleinstellung und der Fahrzeuganschaffung für diesen langen Zeitraum führt zu einem erheblichen Kalkulationsrisiko und damit zu dem Ergebens, dass der Auftragnehmer unverhältnismäßige Einbußen in Kauf nehmen muss. Derzeit steht ein Verlust von ca. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Schuljahr fest. Damit droht zum einen, dass der Auftrag nicht weiter fortgeführt werden kann. Zum anderen steht zu befürchten, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch nimmt oder eine Vertragsauflösung vornimmt. In diesem Fall kann die Beförderung – auch nicht kurzfristig – sichergestellt werden. Die Umstände, die zur Änderung geführt haben, konnte der Auftraggeber im Vorfeld auch nicht vorhersehen. Der Auftraggeber hat im Vorfeld in der Vorbereitungsphase zum Vergabeverfahren alle kalkulationserheblichen Daten zusammengetragen, die er bis dato hatte. Diese Abweichungen sind dabei auf unterschiedliche und nicht durch den Auftraggeber quantitativ zu bemessende Gründe wie z. B. Wechsel der Schülerschaft und Wohnorte sowie Umstellung des Abrechnungssystems zurückzuführen. Eine genauere Angabe ließ sich zu dem damaligen Zeitpunkt nicht bewerkstelligen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Herford
Die Beförderungsleistung umfasst die Hin- und Rückfahrten zwischen der Eickhofschule und dem jeweiligen Wohnort der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich können Fahrten im Einzelfall und nach Vereinbarungzwischen Wohnort und BlauPause hinzukommen. Die BlauPause ist ein Schulprojekt der Eickhofschule, beidem bis zu 8 Schülerinnen und Schüler individuell beschult werden. Die Adresse lautet Saarlandstraße 5 in 32257 Bünde. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 besuchen zurzeit 160 Schülerinnen und Schüler die Eickhofschule. Hiervon nehmen 121 Schülerinnen und Schüler am Schülerspezialverkehr teil. Nach § 14 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 S. 1 SchfkVO ist die Beförderung mit einem Schülerspezialverkehr nicht zumutbar,wenn der regelmäßige Schulweg für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss.Um diese gesetzliche Forderung erfüllen zu können, ist der Kreis Herford in drei Bereiche aufgeteilt worden,die als einzelne Lose ausgeschrieben werden.
Los 2: zurzeit 60 Schülerinnen und Schüler; 280 km einfache Fahrt
Los 3: Bereich „Spenge, Enger und Hiddenhausen“, zurzeit 18 Schülerinnen und Schüler; 158 km einfache Fahrt.
Da die Beförderungsleistung auch den Einsatz von einer Begleitperson je Fahrzeug im Sinne von § 11 SchfkVO beinhaltet, werden diverse Anforderungen an das Begleitpersonal gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hiddenhausen
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32120
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Fiktive Anpassung der Fahrkilometer; Rechnet man im Schuljahr 2020/2021 mit 191 Schultagen und im Schuljahr 2021/2022 mit 180 Schultagen, wird sich die Auftragssumme voraussichtlich für Los 2 um 27,59 % und für Los 3 um 29,87 % erhöhen.
Die Änderung war erforderlich, weil zusätzliche Dienstleistung erforderlich geworden ist, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen war und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Zudem wurde die Änderung erforderlich, weil sich Umstände ergeben haben, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht ändert. Vgl. zu Details Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.