Anlagensicherung Ahaus – Außenbeleuchtung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anlagensicherung Ahaus – Außenbeleuchtung
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) ist eine in privater Rechtsform organisierte, eigenständige Gesellschaft, deren Kosten über den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung finanziert werden. Die zur Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung gegründete BGZ betreibt seit 2019 ein Zwischenlager in Ahaus.
Die BGZ betreibt daher auf dem Grundstück Ammeln 59, an der L570 zwischen Ahaus und Schöppingen, ein Zwischenlager (Transportbehälterlager Ahaus) zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen.
Das Lager befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Ahaus (westliches Münsterland), etwa 3 Kilometer östlich des Stadtzentrums. Betrieben wird das Lager von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der BZA Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH.
Zurzeit wird das Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) sicherungstechnisch nachgerüstet.
Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
— Montage von neuen Straßenleuchten und Alarmleuchten auf neue und vorhandene Beleuchtungsmasten,
— Demontage von alten Leuchten auf Beleuchtungsmasten,
— Aufnehmen von vorhandenen Kabelgräben und Anlegen neuer Kabelgräben,
— Demontage von vorhandenen Leitungen/Kabel und verlegen neuer Leitungen/Kabel.
Ahaus
Es sind folgende bauliche Maßnahmen durchzuführen:
— Montage von neuen Straßenleuchten und Alarmleuchten auf neue und vorhandene Beleuchtungsmasten,
— Demontage von alten Leuchten auf Beleuchtungsmasten,
— Aufnehmen von vorhandenen Kabelgräben und Anlegen neuer Kabelgräben,
— Demontage von vorhandenen Leitungen/Kabel und verlegen neuer Leitungen/Kabel Für Arbeiten auf dem Betriebsgelände des TBL-A ist vom Auftragnehmer zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gemäß §12a AtG einzusetzen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Formulare und Informationen zur Verfügung.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die ausgefüllten Formulare spätestens 12 Wochen vor Ausführungsbeginn zur Weiterleitung an die zuständige Behörde zur Verfügung. Sollte der Auftragnehmer in Ausnahmefällen nicht zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einsetzen wollen/können, so ist das nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber möglich. Nähere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
2) Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Der jeweilige Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen (Mindeststandard). Bei Bietergemeinschaften muss der vorgenannte Mindestumsatz wenigstens von einem Mitglied nachgewiesen werden können. Bei Nichterfüllung der Vorgaben zum Mindestumsatz erfolgt der Ausschluss.
Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
3) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch den Auftraggeber beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
1) Darstellung (Vordruck) von mindestens 3 mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren mit Angabe der ausgeführten Leistung, des Leistungszeitraums, der Auftragssumme sowie der Angabe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers (Mindestbedingung). Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leistungsbestandteile er selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden.
2) Darstellung (Vordruck) der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenen Auftrags. Es ist der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden.
Bei Bietergemeinschaft müssen die Angaben eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
1) Einreichung eines gültigen Zertifikat nach DIN EN ISO 9001,
2) Einreichung eines gültigen Zertifikat nach ISO/IEC 27001,
3) Einreichung eines gültigen Zertifikat nach ISO 45001.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]