Osttangente Ahlen, 1. Bauabschnitt Herstellung Dammkörper Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Osttangente Ahlen, 1. Bauabschnitt Herstellung Dammkörper
Bauleistungen — Landschafts- / Erd- und Tiefbauarbeiten
Herstellung eines Dammkörpers einschließlich Entwässerungseinrichtungen und sonstiger technischer Einbauten auf dem Gelände des ehemaligen Zechenstandortes "Bergwerk Westfalen Schacht 1 / 2 im Südosten von Ahlen im Bereich der Werseaue.
Bergamtsstraße
59229 Ahlen
(Circa-Angaben):
— 18 000 m2 Baufeldräumung,
— 5 100 m3 Oberboden lösen, laden, in Mieten aufsetzen,
— 2 130 m3 Oberboden aus Mieten sieben, umsetzen,
— 27 000 m3 Boden laden, transportieren, einbauen,
— 13 500 m3 Bodenverfestigung mit Kalk für die Abdichtung der Dammkrone,
— 16 500 m3 Bodenverfestigung mit Kalk für die Befahrbarkeit in der Bauphase,
— 180 m Stahlbetonrahmen für Amphibiendurchlässe herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Karl Pollmann GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2525890
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.pollmann-bau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YYMC.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.