Einmalhandschuhe für den LWL Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-006-12-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Einmalhandschuhe für den LWL
Rahmenvereinbarung mit nicht mehr als 3 Wirtschaftsteilnehmern über die Lieferung von medizinischen Einmalhandschuhen für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Latexhandschuhe
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV mit max. 3 Wirtschaftsteilnehmern für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Latexhandschuhen für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe.
Nitrilhandschuhe
Diverse Einrichtungen in Westfalen-Lippe
Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV mit max. 3 Wirtschaftsteilnehmern für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten über den Kauf und die Lieferung von Nitrilhandschuhen für die LWL-Einrichtungen in Westfalen-Lippe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) sowie Informationen zu betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementmaßnahmen einzureichen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er /sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern
Abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers (z. B. Rahmenabrufvertrag mit Gesundheitseinrichtungen mit diversen Anlieferstellen) vergleichbar ist. Dabei sind der Name des Auftraggebers, die Telefonnummer,
Kurzbeschreibung des Aufrags sowie die Dauer/Länge der Zusammenarbeit anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV
1. Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) mit nicht mehr als 3 Unternehmen abzuschließen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt.
Das bedeutet zunächst, dass im Wege eines offenen Verfahrens die Rahmenbedingungen für die Lieferung von medizinischen Einmalhandschuhen für den LWL (Mindestanforderungen Qualitätsstandard, Lieferbedingungen, geschätztes Auftragsvolumen etc.) ausgeschrieben werden.
Die nach Angebotsprüfung und -wertung 3 erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden während der Vertragslauzeit der Rahmenvereinbarung Mini-Wettbewerbe durchgeführt.
2. Durchführung von Mini-Wettbewerben
2.1 Erste Vertragsphase (1.10.21-31.01.2022)
Vom Vertragsbeginn 1.10.21 bis zum 31.1.2022 wird das Unternehmen mit dem im offenen Verfahren ursprünglich wirtschaftlichsten Angebot mit der Lieferung der medizinischen Einmalhandschuhe beauftragt (gemäß der unter IV.1 genannten Wertungskriterien).
2.2 Zweite (1.2.-31.5.2022) und dritte Vertragsphase (1.6.-30.9.2022)
Für die daran anschließenden Vertragszeiträume von jeweils 4 Monaten werden ausschließlich die 3 Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes zur erneuten Preisabgabe (per Mail) und Qualitätsprüfung (Musterversand Einmalhandschuhe) aufgefordert.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweise zum Vergabeverfahren
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form (über die LWL-Vergabeplattform) bei der o. g. Ansprechperson spätestens
Anzufordern bis zum 14.7.2021.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten „Holschuld“. Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.