GNSS Server-Software für Satellitenpositionierungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.18 - 0049/21/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
GNSS Server-Software für Satellitenpositionierungsdienst
GNSS Server-Software für Satellitenpositionierungsdienst.
Ausschreibunggegenstand bildet die Beschaffung einer GNSS Server-Software für Satellitenpositionierungsdienste.
Einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate. (Gesamtvertragsdauer: maximal 48 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende und die Anlage Unternehmensdaten sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
— K 1.1 Unternehmensdarstellung | Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen dar. Erstellen Sie hierfür für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Subunternehmen (sofern zutreffend) - eine eigene Anlage 20_Unternehmensdarstellung.
— K 1.2 Jahresumsatz |Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2018 - 2020 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand an.
Geben Sie für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Subunternehmen (sofern zutreffend) - in der Anlage 20_Unternehmensdarstellung die geforderten Daten an.
— Zu K 1.1 Ausgefüllte Anlage(n) Unternehemensdarstellung,
— Zu K 1.2 Es wird ein Mindestumsatz von 1,0 Mio. EUR pro Geschäftsjahr gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern / Subunternehmern werden die Umsätze addiert.
K 2.1 „Referenz GNSS -Software-“
"Referenz 1 - Software
Benennen Sie 2 Referenzprojekte, in welchem Sie eine mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Softwarelösung für die Berechnung von GNSS-Korrekturen in Echtzeit produktiv für den Auftraggeber eingesetzt haben.
Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
— Auftragsumfeld,
— Nutzungsrechte / Lizenzmodell der Softwarelösung,
— Funktionale Rahmenbedingungen (Einlaufzeiten, Genauigkeit, unterstützte Satellitensysteme, Anzahl der Referenzstationen, Ausgabeformate).
Verwenden Sie für die Darstellung der Referenz das Formblatt Referenzen."
K 2.2 „Referenz GNSS -Dienstleistung-“
„Referenz 2 — Dienstleistung
Benennen Sie ein Referenzprojekt, welches mit dem Ausschreibungsgegenstand technisch vergleichbar ist, in dem Sie als Dienstleister für die Weiterentwicklung bzw. das Customizing einer Softwarelösung für GNSS Korrekturen in Echtzeit verantwortlich waren.
Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
— Umfang und Inhalt der Dienstleistungen,
— Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber,
— Qualifikation des eingesetzten Personals.
Verwenden Sie für die Darstellung der Referenz das Formblatt Referenzen“.
K 2.3 Anzahl der Mitarbeiter
„Bitte nennen Sie für die Jahre 2018 - 2020 die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmensbereiches, welcher sich maßgeblich mit dem Auftragsgegenstand befasst.
Geben Sie für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Subunternehmen (sofern zutreffend) - in der Anlage 20_Unternehmensdarstellung die geforderten Daten an“.
Generelle Mindestanforderungen an Unternehmensreferenzen: Benennen Sie im folgenden 3 Referenzen, die fachlich mit dem Vergabegegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre (ab dem Tag der Bekanntmachung) sein; maßgeblich ist das Datum der Produktivsetzung des Releases im Projekt,
— Die Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mehr als 6 Monaten haben.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein; d. h. die Produktivsetzung des ersten Releases muss vor dem Tag der Bekanntmachung liegen.
— Spätere Releases können als Referenzen benannt werden, insofern sich die Beschreibung der erbrachten Leistungen auf den konkreten Zeitraum bezieht und die oben genannten Punkte ebenfalls erfüllt werden.
Zu K 2.1 Eine Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen ist gegeben, wenn beim Referenzauftraggeber nachweisbar eine Software:
— entweder als On-Premise Lösung über ein Kauf- oder Mietlizenzmodell,
— oder als Dienstleistung (bspw. Software-as-a-Service) eingesetzt wurde, um GNSS-Korrekturen zu berechnen. Darüber hinaus müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare funktionale Rahmenbedingungen vorgelegen haben.
Zu K 2.2 Eine Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen ist gegeben, wenn die technische Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand nachvollziehbar dargelegt wurde und die im Kriterium genannten Aspekte beleuchtet wurden.
Zu K 2.3 Mindestanzahl: durchschnittlich 15 Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.