Lieferung von Intraokularlinsen Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/20/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Intraokularlinsen
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Intraokularlinsen für ein Jahre in Form eines Konsignationslagervertrags zu vergeben.
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers zum dreimal ein Jahr verlängert werden. Schätzmenge für die gesamte Laufzeit 6 400 Stück.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen, ihren kommenden laufenden Bedarf an Intraokularlinsen (Aphake Hinterkammerlinse) für ein Jahre in Form eines Konsignationslagervertrag s zu vergeben. Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers zum dreimal ein Jahr verlängert werden. Schätzmenge für die gesamte Laufzeit 6 400 Stück.
Die Kliniken erhält die Option, die Laufzeit der Beauftragung um dreimal 12 Monate zu verlängern, wenn das Vertragsverhältnis nicht vorher seitens des Auftragsgebers mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Somit ist eine Verlängerung der Beauftragung maximal bis zum 31.10.2025 möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
HRA-/HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) oder Umsatzsteuer-ID.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
— Umsatznachweis der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gesamt und im relevanten Produktbereich.
— min. 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im zu vergebenden Produktbereich (Auftragswert, Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten/zu erbringenden Leistung, Name des Auftraggebers, Anschrift und Ansprechperson beim Auftraggeber mit Kontaktdaten).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.