Abfallentsorgung in Hostmar über Kommunal Agentur NRW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horstmar
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48612
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: +49 211 / 43077-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung in Hostmar über Kommunal Agentur NRW
Abfallentsorgung in der Stadt Horstmar.
Gestellung Behälter, Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Altpapier
Horstmar
Gestellung Behälter, Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Altpapier.
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Bau und Betrieb des Wertstoffhofs
Horstmar
Bau und Betrieb des Wertstoffhofs.
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
HR-Auszug, Entsorgungsfachbetrieb, die vollständige Liste ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es ist keine Öffentlichkeit zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.