IGA-Radweg – Abschnitt Datteln-Hamm-Kanal der Städte Bergkamen und Lünen – Planungsleistung und Bauleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 105-2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYVDRSE/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYVDRSE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IGA-Radweg – Abschnitt Datteln-Hamm-Kanal der Städte Bergkamen und Lünen – Planungsleistung und Bauleitung

Referenznummer der Bekanntmachung: 105-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Städte Bergkamen und Lünen werden im Jahr 2027 gemeinsamer Ausrichter eines inter- kommunalen Zukunftsgartens bei der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) sein. Zu diesem Anlass soll ein neuer Radweg beide Städte miteinander verbinden, um auf Dauer das Angebot für Alltags- und Freizeitradverkehre zwischen den Städten zu verbessern. Beide Kommunen erhalten hierfür Gelder aus dem Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“.

Die Gesamttrasse des Radwegs, der neben den beiden IGA 2027-Standorten auch die Zentren beider Städte und verschiedene Freizeiteinrichtungen mit- einander verbindet, umfasst eine Länge von rund 22 km. Der Radweg wird überwiegend auf vorhandenen Wegen verlaufen, die mit Hilfe der Fördergelder ausgebaut, asphaltiert und beleuchtet werden.

Die Städte Bergkamen und Lünen befinden sich im Kreisgebiet Unna zwischen Dortmund und Hamm. Bergkamen und Lünen liegen verkehrsgünstig mit Anschlüssen an die Autobahn A 1 (Kamen-Münster) und A 2 (Bielefeld-Oberhausen). Das Plangebiet befindet sich am Datteln-Hamm-Kanal, der von Nord-Osten nach Westen durch beide Stadtgebiete verläuft.

— für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teilvorhaben entlang des Datteln-Hamm-Kanals auf Lüner und Bergkamener Stadtgebiet

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

44532 Lünen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf dem Stadtgebiet Lünen sind entlang des Datteln-Hamm-Kanals die beiden folgenden Abschnitte zu planen:

Abschnitte 3.4 und 3.5: Wegeführung nördliche Seite des DHK

In Abschnitt 3.4 und 3.5 verläuft der IGA-Radweg auf der Nordseite des Datteln-Hamm-Kanals und entlang diesem in Richtung Bergkamen und endet an dem Brückenbauwerk (Abschnitt 3.6).

Der Wirtschaftsweg ist heute unbeleuchtet, hat eine wassergebundene Oberfläche und eine Breite von etwa 3,00 m. Dieser soll auf eine Breite von 4,00 m ausgebaut und asphaltiert werden. Der Weg ist bereits durch Baumreihen gefasst. Lediglich einige Baumlücken sollen aufgefüllt werden. Zusätzlich wird eine Beleuchtung durch Solarleuchten vorgesehen. Westlich der Kommunalgrenze zu Bergkamen quert der IGA-Radweg den Datteln-Hamm-Kanal über ein bestehendes Brückenbauwerk und trifft hier auf den Teil des IGA-Radwegs, der südlich des Kanals verlaufen wird (Abschnitt 5).

Abschnitt 5.2 und 5.3: Wegeführung südlich des Datteln-Hamm-Kanals

Die Teilabschnitte entlang des Kanals zwischen Preußenhafen und Schwansbeller Weg sind bereits auf einer Breite von 3,00 m bzw. 3,50 m mit einer bestehenden Allee von Bäumen befestigt. Deswegen wird von einer Verbreiterung auf die angestrebten 4,00 m abgesehen.

Der Weg östlich des Schwansbeller Weges ist heute in weiten Teilen wassergebunden und unbeleuchtet, ein kleinerer Abschnitt ist asphaltiert. Zur Fassung des Weges sowie zum weiteren Klimaschutzbeitrag ist hier eine einseitige Baumreihe vorgesehen. Weiterhin soll der Weg auf 4,00 m Breite ausgebaut, asphaltiert und beleuchtet werden.

Die Abschnitte 3 und 5 treffen kurz vor der Stadtgrenze zu Bergkamen aufeinander und wer- den auf der Südseite des Kanals weiter Richtung Osten geführt. Teilabschnitte des Wirtschaftsweges ermöglichen Standorte für Bänke zu Radfahrpausen. Auf einigen kurzen Abschnitten ist der Deich als grüner Wall angelegt mit einer Regenrinne zwischen Weg und Wall, so dass hier keine Bänke aufgestellt werden können. Ebenfalls ist der Wirtschaftsweg vor der Stadtgrenze sehr schmal und soll auf die angestrebten 4,00 m verbreitert, asphaltiert und beleuchtet werden.

Auf Bergkamener Stadtgebiet sind entlang des Datteln-Hamm-Kanals 4 Abschnitte zu planen:

Abschnitt 6: Wegeführung südlich des Datteln-Hamm-Kanals

An der Stadtgrenze zu Lünen verläuft der IGA-Radweg auf Bergkamener Gebiet weiter südlich des Datteln-Hamm-Kanals nach Oberaden zur zukünftigen Wasserstadt Aden. Der Weg ist heute in weiten Teilen wassergebunden und unbeleuchtet. Hier soll der IGA-Radweg als gemeinsamer Geh- und Radweg auf einer Breite von 4,00 m asphaltiert und beleuchtet werden. Am bestehenden Brückenpfeiler unterhalb des Heiler Kirchweges wird ein Geländer hergestellt.

Abschnitt 7: Wasserstadt Aden

Auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Haus Aden in Bergkamen entsteht seit 2016 ein innovatives und außergewöhnliches Stadtquartier. Aktuell ist das Areal nicht begehbar und stellt somit noch eine zentrale Netzlücke dar. Planung und Bau des IGA-Radwegs erfolgen innerhalb des Wasserstadt-Geländes im Rahmen der Gesamtmaßnahme Wasserstadt. Im Rahmen der nun zu erstellen Planung soll neben dem Weg parallel zum Kanal allerdings die Anbindung des IGA-Radwegs an den Marktplatz geplant werden; hierbei ist insbesondere der Höhenversatz zu berücksichtigen. Unmittelbar westlich der Jahnstraße schließt das Wegenetz der Wasserstadt Aden dann wieder an den Radweg entlang des Datteln-Hamm-Kanals an. Die entsprechenden Anschlussbereiche sind im Plan in der Anlage rot markiert.

Abschnitt 8: Haldenlandschaft

Östlich der Wasserstadt folgt der IGA-Radweg weiter dem Kanal – auch hier ist das Gebiet aktuell nicht befahrbar. Angrenzend an die Wasserstadt schließt sich ein zweiter zentraler Ankerpunkt der IGA 2027 „Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen – Landschaft in Bewegung“ an.

Hier entsteht eine neue Haldenlandschaft, die Sport- und Aktivangebote bereithält. Im Gegensatz zu den Wegen auf der Haldenlandschaft verläuft der IGA-Radweg weiter entlang des Kanals, sodass keine zusätzlichen Steigungen entstehen.

Entlang der zukünftigen Haldenlandschaft befindet sich aktuell ein nicht zugänglicher Wirtschaftsweg ohne Beleuchtung. Der Weg soll auf einer Breite von 4,00 m asphaltiert und mit Solarleuchten ausgestattet werden.

Abschnitt 9: Naturschutzgebiet Beversee und Marina Rünthe

Der IGA-Radweg verbleibt am Kanal und führt auf direktem Weg zum NSG Beversee und dem Westfälischen Sportbootzentrum „Marina Rünthe“.

Entlang des Kanals befindet sich heute ein unbeleuchteter Wirtschaftsweg, der von Radfahrenden befahren werden kann. Dieser soll auf einer Breite von 4,00 m asphaltiert und beleuchtet werden.

Im Bereich der „Marina Rünthe“ wird ein bestehender Trampelpfad für den IGA-Radweg auf einer Breite von 4,00 m ausgebaut, asphaltiert und beleuchtet und so an einen bestehenden Geh- und Radweg angebunden. Dieser weist heute eine Breite von etwa 3 Metern auf und wird aufgrund der Nutzungsüberlagerungen auch auf mindestens 4,00 m Breite ausgebaut. Durch die Marina Rünthe verläuft aktuell ein getrennter Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr, ein Ausbau des Weges ist nicht möglich, die Nutzungsüberlagerungen mit dem Fußverkehr sind hoch. Deswegen ist vorgesehen, den Radverkehr durch Markierungen auf der Fahrbahn zu etablieren, um ein zügiges Befahren zu ermöglichen. Der Übergang zwischen dem gemeinsamen Geh- und Radweg im Westen des Abschnitts und der Führung im Straßenraum (Hafenweg) bis zur Kreuzung Hafenweg/Werner Str. soll durch eine deutliche Hervorhebung (z. B. durch Roteinfärbung) gesichert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teilvorhaben Anschluss an den Radschnellweg 1 in Bergkamen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

59192 Bergkamen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Herstellung des Anschlusses an den geplanten Radschnellweg 1 (RS 1) ist auf Bergkamener Stadtgebiet folgender Abschnitt zu planen:

Abschnitt 10.1: Kreuzung Hafenweg/Werner Str. bis Anschluss Radschnellweg RS 1

Die Kreuzung Hafenweg / Werner Straße ist signaltechnisch auszubauen. Derzeit ist die Kreuzung nicht signaltechnisch ausgebaut. Der Radverkehr soll eine separate Signalschaltung erhalten.

Für den Umbau der Kreuzung ist Straßen.NRW zu beteiligen, die Betreiber der Werner Straße (B 233) sind.

Der Abschnitt von der Kreuzung bis zum Anschluss an den RS 1 soll als Fahrradstraße ausgebaut werden. Des Weiteren ist die Rünther Straße bis zur Wichernstraße inkl. 2 Bushaltestellen zu überplanen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Forumlar 521).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angaben zum vorgesehenen Projektleiter

(Name, Berufsqualifikation, bei Bietergemeinschaften: Unternehmenszugehörigkeit, Anzahl der Berufsjahre nach Abschluss der Ausbildung, Anzahl der Berufsjahre als verantwortlicher Projektleiter),

— durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Zeitraum 2020/2019/2018, davon Führungskräfte, angestellte Ingenieure/Architekten, sonstige Beschäftigte,

— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020/2019/2018),

— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (Personenschäden) bzw. [Betrag gelöscht] EUR (Sachschäden).

Hinweis: Der bereitgestellte Vordruck „Eignungskriterien“ enthält Raum für die entsprechenden Eintragungen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter hat seine sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des/der vorgesehenen Projektleiters/in anhand geeigneter Referenzaufträgen nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufszulassung (Inhaber, Vertreter Büroleitung und Projektverantwortliche)

Verwaltungsvorschrift:

— Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften (Land NRW)

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Teilnahmeberechtigt ist. Bewerber von Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Sh. Vergabeunterlagen.

Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/08/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/08/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.

Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 31.7.2021, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDRSE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2021

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Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
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Kerpen
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Kierspe
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Leverkusen
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Lüdenscheid
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Lünen
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Marl
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Meckenheim
Medebach
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Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
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Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
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Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
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Porta Westfalica
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