Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (TWP)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E79858643
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E79858643
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf (TWP)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Auftraggeberin schreibt vorliegend für den Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf die Ingenieurleistungen Tragwerksplanung (TWP) europaweit aus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Swisttal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 4-6, ggf. stufenweise Beauftragung in 2 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4 und Leistungsphasen 5-6).

Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.

Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 30 Monaten (Abschluss Leistungsphase 6) erstrecken. Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich ab Anfang November 2021) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt 3 (u.U. bis zu 5) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:

Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als 3 geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:

Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.

3.3.1 Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.

Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.

3.3.2 Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 40 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:

„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:

1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) über 13 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkte 2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte mindestens 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte 3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken (die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln) 8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte 7 Referenzobjekte = 12 Punkte 6 Referenzobjekte = 9 Punkte 5 Referenzobjekte = 6 Punkte 4 Referenzobjekte = 3 Punkte 3 Referenzobjekte = 1 Punkte unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.

4. Projektvolumen, Errichtungskosten des geplanten Bauwerks (Errichtungskosten der Kostengruppen 300 – 400) ab 7.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 10 Punkte bis 6.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 9 Punkte bis 6.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 8 Punkte bis 5.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 7 Punkte bis 5.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 6 Punkte bis 4.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 5 Punkte bis 4.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 4 Punkte bis 3.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 3 Punkte bis 3.0 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 2 Punkte ab 2.5 Mio. EUR brutto Errichtungskosten = 1 Punkt

Hinweis: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2) gewertet. Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR.

— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken).

— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.

—— Die/der Projektleiter*in muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufweisen.

—— Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung aufweisen.

— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten für Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP).

Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) mindestens die Leistungsphasen 4-6 für den Bau oder die Sanierung eines vergleichbaren Gebäudes in den letzten 10 Jahren umfasst,

—— das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens 2.5 Mio. EUR brutto (Errichtungskosten der Kostengruppen 300-400) beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,

—— der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/07/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/09/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667 Köln
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.

Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2021

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