DGA_Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DGA_Technische Ausrüstung
Der Kreis Düren beabsichtigt die Errichtung einer Großküche auf dem Gelände der ehemaligen Glashütte in Düren.
Aufgrund des hohen Bedarfs an der Speiseversorgung für KiTas, Krankenhäuser, Schulen, Betriebskantinen und sonstigen Kunden in der Region, wird die Entwicklung einer modernen, energieeffizienten und ressourcenschonenden Zentralküche geplant.
Die Funktionen sollen in folgenden Flächen bzw. Gebäuden angeordnet werden:
Ein viergeschossiger, entkernter Stahlbetonskelettbau wird vollständig saniert und ausgebaut.
Das dreigeschossige und das anschließende eingeschossige Gebäude mit der Anbindung an die Hütte 3 entlang der Glashüttenstraße werden – unter denkmalschutzrechtlichen Aspekten – vollständig ausgebaut. Im Rahmen der Planung ist darüber hinaus der Umgang mit Altlasten am Standort zu klären.
In Anbetracht der komplexen Zusammenführung aller Erdgeschosse zur Unterbringung der Großküche, sollen Verwaltungs-, Sozial, und Wohnräume in den Obergeschossen einlogiert werden.
Die Grundstücksfläche inkl. der Bestandsgebäude beläuft sich auf ca. 4 000 m2.
Für die Zentralküche sind dabei gemäß dem Raumprogramm ca. 2 100 m2 geplant.
Die Gesamtkosten werden auf ca. 23,5 Mio. EUR brutto für KG 200-700 geschätzt.
Der Kostenanteil der Kostengruppe 400 (ohne Küchentechnik) beläuft sich auf ca. 3 Mio. EUR brutto.
Im vorliegenden VgV-Verfahren werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1-8 (§55 HOAI) vergeben. Die Planungsleistung der Küchentechnik wird gesondert vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Kreis Düren
Glashüttenstraße
52351 Düren
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsleistungen:
— Technische Ausrüstung (vgl. LP 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI).
Der Planerauftrag wird voraussichtlich eine stufenweise/optionale Beauftragung vorsehen.
Eine Verlängerung des Vertrages kann aufgrund von Bauzeitverlängerung notwendig werden.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
— Anzahl der festangestellten Ingenieure in der Technischen Ausrüstung,
— Anzahl der festangestellten Ingenieure in der Technischen Ausrüstung mit einer Bürozugehörigkeit von min. 3 Jahren,
— Anzahl der bearbeiteten Projekte für öffentliche Bauherren im Zeitraum 07/2015 – 06/2021.
Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen zur Bewertung der Komplexität unter folgenden Aspekten:
— Gebäudetypologie.
Darüber hinaus gelten für die Referenzprojekte folgende Wertungskriterien:
— Projektgröße: Kosten nach DIN 276,
— Technische Anlagen sind in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise/optional, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderung des Projekts:
1. Stufe: Leistungsphasen 1+2 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
2. Stufe: Leistungsphasen 3+4 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
3. Stufe: Leistungsphase 5 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
4. Stufe: Leistungsphasen 6+7 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI),
5. Stufe: Leistungsphasen 8+9 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Mitarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufbezeichnung Ingenieur berechtigt ist.
Mindestumsatz (Summe im Mittel) über die letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020) für Leistungen gemäß HOAI § 55 Technische Ausrüstung [Betrag gelöscht] EUR netto/Jahr.
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
— Anzahl der festangestellten Ingenieure in der Technischen Ausrüstung,
— Anzahl der festangestellten Ingenieure in der Technischen Ausrüstung mit einer Bürozugehörigkeit von min. 3 Jahren,
— Anzahl der bearbeiteten Projekte für öffentliche Bauherren im Zeitraum 07/2015 – 06/2021.
Bewertet werden die Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 7.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen zur Bewertung der Komplexität unter folgenden Aspekten:
— Gebäudetypologie.
Darüber hinaus gelten für die Referenzprojekte folgende Wertungskriterien:
— Projektgröße: Kosten nach DIN 276,
— Technische Anlagen sind in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben.
Als Mindeststandard sind vier Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung (2x HLS, 2x ELT) mit folgenden Anforderungen nachzuweisen:
1.1. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (HOAI) bearbeitet worden sein.
1.2. Bei Referenzen HLS: Projektkosten KG 410-430 mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto
Bei Referenzen ELT: Projektkosten KG 440-460 mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto
Folgende Mindestkriterien sind jeweils in einem der Referenzprojekte HLS und ELT zu erfüllen (die Anforderungen müssen nicht in derselben Referenz erfüllt werden):
1.3. Es ist ein Gebäude mit Großküche nachzuweisen.
1.4. Es muss je ein Projekt (1xHLS, 1xELT) in Betrieb genommen und an den Nutzer übergeben sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD8YKV9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.