Zweiphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Nienberge – südlich Feldstiege“ in Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0383-61
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenster.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zweiphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Nienberge – südlich Feldstiege“ in Münster
Die Stadt Münster, vertreten durch das Stadtplanungsamt, plant die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil nach RPW 2013 zur Entwicklung des Wohnquartiers „Nienberge – südlich Feldstiege“. Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner, Landschaftsarchitekten und Entwässerungsplaner/Ingenieure für Siedlungswasserwirtschaft.
Die ca. 13,8 Hektar große, bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche (Wettbewerbsraum bzw. Realisierungsfläche), die die Stadt 2019 erworben hat, wurde in die Stufe 1 des Baulandprogramms 2020-2025 aufgenommen (Baulandaktivierung) – angestrebte Baureife 2024.
Auf der am westlichen Siedlungsrand von Nienberge gelegenen Fläche soll nach den Vorstellungen der Stadt Münster ein Wohngebiet entstehen, ergänzt um weitere quartiers- und stadtteilbezogene Nutzungen. Die Anforderungen an die städtebauliche und freiraumplanerische Gestaltung des Quartiers sind hoch. So sollen einerseits hohe soziale und ökologische Standards umgesetzt werden, andererseits bildet die Herstellung einer funktionalen Verknüpfung mit dem Siedlungsbestand von Nienberge eine besondere Herausforderung. Zwei weitere Aspekte spielen eine wichtige Rolle: die Integration von Wasser und wasserwirtschaftlichen Belangen in den Entwurf sowie die konsequente und zukunftsorientierte Umsetzung von Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
Um das Thema der Verknüpfungen mitzubetrachten, sollen in der ersten Phase des Wettbewerbs südlich, nördlich und westlich angrenzende Flächen (Ideenteil, Umfang insgesamt ca. 11,9 Hektar) mitbearbeitet werden.
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15 in der ersten Phase, 8 in der zweiten Phase
Folgende Terminkette ist vorgesehen.
— Ausgabe Auslobungstext 30.7.2021,
— Schriftliche Rückfragen bis 16.8.2021,
— Kolloquium/Preisrichtervorgespräch 27.8.2021,
— Abgabe der Arbeiten Phase 1: 28.10.2021,
— Preisgerichtssitzung Phase 1: 26.11.2021,
— Versand Überarbeitungsempfehlungen 3.12.2021,
— Abgabe der Arbeiten Phase 2: 3.2.2022,
— Preisgerichtssitzung Phase 2: 4.3.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Neben den 5 bereits gesetzten Teilnehmern (siehe IV.1.7)) werden weitere 10 Teilnehmer durch vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ermittelt.
Voraussetzung für die Teilnahme sind nachfolgende Unterlagen, die fristgerecht und vollständig bei der Vergabestelle der Stadt Münster eingereicht werden müssen! Es wird darauf hingewiesen, dass über die geforderten Unterlagen hinaus keine weiteren Anlagen gewünscht werden:
— Teilnahmeantrag mit Namens- und Adressangabe des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— unterzeichnete Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt 521 EU),
— unterzeichnetes Bewerbugsformblatt mit a) Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) bewirbt, und dass die Bewerberin oder der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zu ihrem oder seinem nachträglichen Ausschluss und ggf. dem seiner Arbeit führen
Und b) Erklärung, dass der Teilnehmer im Falle der Auslosung am Wettbewerbsverfahren verbindlich teilnehmen wird,
— Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als ein Jahr ist bzw. Abschluss-Zeugnis „Bauingenieur mit dem Schwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft“ oder vergleichbar). Als Stichtag gilt der Tag dieser
Bekanntmachung (bei ausländischen Bewerbern Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG),
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Formblatt 531 EU),
— Erklärung der Mitglieder zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Wenn mehr als 10 Bewerbungen die Kriterien erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Planungswettbewerb zugelassenen Bewerbungen aus. Zusätzlich werden Nachrücker ausgelost, die für den Fall einer nicht nachgewiesenen Teilnahmeberechtigung oder einer Absage eines Teilnehmers nachnominiert werden können. Die Zulassung der Bewerbung gilt sowohl für den Planungswettbewerb selbst, als auch – bezogen auf die späteren Preisträgerinnen/Preisträger/Preisträgergemeinschaften – als Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb gem. den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) zu vergebenden Planungsauftrag. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
— Stadtplaner u./o. Architekten in Bewerbergemeinschaft (BG) mit Landschaftsarchitekten u. Fachexperten f. Siedlungswasserwirtschaft (Stadtplaner/Architekt als federführender/bevollmächtigter Vertreter der BG),
— Teilnahmeberechtigt: nat. u. jur. Personen,
— weitere Fachberater können hinzugezogen werden,
— weitere Infos siehe auch Langfassung der Bekanntmachung (Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
— Erfüllg. d. Aufgabenstellg., insb. mit Blick auf d. geforderten Dichtewerte, den integralen Planungsansatz (Städtebau,Freiraumplanung,Entwässerung, Mobilität/Verkehr), die Berücksichtigung d. Restriktionen u. Vorgaben sowie dem Nachweis d. geforderten Infrastruktur,
— Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes, Verknüpfung mit vorhandenen Siedlungsbereichen, funkt. Anordnung d. verschiedenen Nutzungen, multifunkt. Nutzbarkeit v. Flächen, realistisch umsetzbare Flächenaufteilg. f. alle Belange, Schaffung v. Übergängen zu angrenzenden Nutzungen u. z. freien Landschaft,
— Qualität d. städtebaulichen Struktur u. Gestalt (Schaffg. v. differenzierten Räumen, Identitätsbildg.),
— Qualität d. Freiraumgestaltg. (in d. Siedlung liegende Freiräume, Einbeziehung d. vorhandenen Strukturen, Gestaltung des Übergangs z. freien Landschaft),
— Qualität d. verkehrlichen Erschließg. (Einhaltg. d. städt. Standards, Differenzierg. v. Funktionsräumen, Schaffg. v. Aufenthaltsqualität u. multifunktionalen Räumen),
— Qualität des Entwässerungskonzeptes (wasserwirtschaftl. Leistungsfähigkeit, Innovationsgehalt, Integration in d. städtebauliche Gestaltg. und in d. Freiraumplang.),
— Klimafreundl. Gebäude (hoher Energiestandard, Nutzung d. Dachflächen f. Solarenergie u. Dachbegrünung, ökol. u. nachwachsende Baumaterialen),
— Qualität u. Innovationsgrad des Energiekonzeptes (inkl. Berücksichtig. des Modellquartiers, Vorschläge z. klimafreundl. Energieversorg. des Gebiet Nutzung erneuerbarer Energien).
Es wird ein Preisgeld von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (zzgl. geltender MwSt.) vergeben.
Die Aufteilung der Preisgelder ist wie folgt vorgesehen, wobei das Preisgericht unter Beibehaltung des Gesamtwertes der Preissumme eine abweichende Verteilung beschließen kann (Angaben zzgl. MwSt)
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Anerkennungen je [Betrag gelöscht] EUR.
Über das Preisgeld hinaus erfolgt keine weitere Vergütung an die Teilnehmer.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen via Biertertool im Vergabemarktplatz zulässig.
Zur weiteren Beauftragung:
Die Stadt Münster beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, gemäß § 8 (2) RPW 2013 mit den weiteren Planungsleistungen für den Wettbewerbsraum zu beauftragen. Diese umfassen
— die Überarbeitung der städtebaulichen Leistungen (Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf entsprechend dem Merkblatt 51 der AKBW, Leistungsphase 3),
— die Überarbeitung des Entwässerungskonzeptes inkl. der Anpassung der entsprechenden Dokumente (Nachweis Wasserbilanz, aktualisierte Querschnitte, etc.) sowie
— vorbereitende Leistungen zum Grünordnungsplan im Sinne einer Überarbeitung des Freiraumkonzeptes (umfasst u. a. nicht das Bearbeiten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung).
Die vorgesehene Bearbeitungstiefe und Maßstäblichkeit der freiraumplanerischen Leistungen sowie des Entwässerungskonzeptes entspricht der des städtebaulichen Konzepts (Weiterverfolgung des integralen Planungsansatzes). Grundlage für die Überarbeitung stellen die Empfehlungen des Preisgerichts sowie sich aus Abstimmungen mit den Fachämtern ergebende Anpassungserfordernisse dar.
Die Beauftragung soll erfolgen,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Teilnehmer werden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Internet-Adresse: www.bezirksregierung-muenster.de