Neubau Verfügungsgebäude Büros 16.17 Referenznummer der Bekanntmachung: B20/42277506
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verfügungsgebäude Büros 16.17
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Errichtung der Sanitäranlage für den Neubau des Verfügungsgebäude Büros – Gebäude 16.17, des Forschungszentrums Jülich für die Ver- und Entsorgung von 16 WC-Räumen, 4 barrierefreien WCs, 2 Duschräumen und 11 Teeküchen.
Ebenfalls wir die innenliegende Dachentwässerung errichtet.
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Str.
52428 Jülich
— WC 26,00 St.,
— Urinal 8,00 St.,
— WT 22,00 St.,
— behinderten WC mit Waschtisch und Zubehör 4,00 St.,
— Küchenarmatur Einloch 11,00 St.,
— Edelstahlrohr 800,00 m,
— Abwasserrohrleitung Gusseisen 600,00 m,
— PP-Rohr 200,00 m,
— Dämmung Mineralwolle 185,00 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, Handwerkskarte
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben der technischen Fachkräfte über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR Gestellung einer Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3 % der Abrechnungssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Abgabe der Angebote über https://www.subreport.de/E85634963
Personen sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden (https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/expertensuche-formular.html?resourceId=9389478&input_=9389000&pageLocale=de&templateQueryString=E-Rech-VO&submit.x=0&submit.y=0).
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o. g. Verordnung an die Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen.
Die kumulative Rechnungslegung ist vorgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: [gelöscht]
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: [gelöscht]