Verkehrssicherung – A 45 – Ersatzneubau der TB Landeskroner Weiher Referenznummer der Bekanntmachung: 23_A-09031-10_23-21-3080
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 235000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Netphen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrssicherung – A 45 – Ersatzneubau der TB Landeskroner Weiher
A45, AS Haiger/Burbach bis AS Wilnsdorf, Verkehrssicherung kürzerer und längerer Dauer für den Ersatzneubau der Talbrücke Landeskroner Weiher auf einer Länge von ca. 3 km in sämtlichen Bauphasen.
A45 AS Wilnsdorf bis AS Haiger/Burbach
57234 Wilnsdorf
Verkehrssicherung längerer Dauer auf einem Autobahnabschnitt von ca. 3 km Länge auf-, um- und abbauen für ca. 9 Bauphasen und 5 Hauptverkehrsführungsphasen (einschl. Kontrolle und Wartung).
Das Einrichten und Räumen der erforderlichen Verkehrssicherung erfolgt in Form von Arbeitsstellen kürzerer Dauer.
Erstellung von Verkehrszeichenplänen sowie Beantragung und Einholung sämtlicher verkehrsrechtlicher Anordnungen,
Transportable Schutzeinrichtungen auf-, um- und abbauen in verschiedenen Bauphasen,
Gelbmarkierung herstellen und entfernen,
Verkehrszeichen anbringen und entfernen,
Verkehrsführung 2s+2s, 3+1, 4+0, 2s+3s (einschl. Zu- und Abfahrten der Baustelle).
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auftragsspezifischen Nachweise:
— Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M13),
— Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)“,
— Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)“,
— Nachweis der Herstellerqualifikation für das Schweißen von Aufstellvorrichtungen aus Stahl für die Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-2 (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken 2018, ZTV VZ 2011 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen),
— Nachweis der Herstellerqualifikation für die Kennzeichnung auf der Schildrückseite mittels Gütezeichen im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL GZ 628 – Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2010)
— Nachweis der Herstellerqualifikation für die Anbringung des CE-Zeichens auf der Schildrückseite (TLP VZ 2011 – Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen).
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDBNW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de