Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS): VE 1.301 Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 21013 e NGS
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gesamtschule Sieglar (NGS): VE 1.301 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung für den Neubau der Gesamtschule Sieglar.
Gesamtschule Sieglar
Edith-Stein-Straße 20
53844 Troisdorf
Baustelleneinrichtung für den Neubau der Gesamtschule Sieglar.
Die Baustelleneinrichtung ist in 2 Bauabschnitte eingeteilt.
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Baustelleneinrichtung 1. BA: 4.10.2021-22.10.2021,
Baustelleneinrichtung 2. BA: 22.6.2023-12.7.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
Formblätter:
— 233 – Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen),
— 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft),
— 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient).
Unternehmensbezogene Unterlagen:
— Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben und separate Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
Formblätter:
— 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen):
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben,
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung.
Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen nach der Auftragsvergabe vorzulegen sind: Fremdfirmenanweisung
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 2. Etage, Raum 229f
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen, erhalten aber unmittelbar nach dem Submissionstermin die im Termin angefertigte Niederschrift zur Kenntnis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8DDTC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.