Neubau einer Akademie für Theater und Digitalität – Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 135937
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dolog.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Akademie für Theater und Digitalität – Trockenbauarbeiten
Es soll der Auftrag zum Gewerk „Trockenbauarbeiten“ für die Akademie für Theater und Digitalität vergeben werden. Die Akademie ist ein Gebäude, in dem Theatertechniker und -künstler forschen und ausgebildet werden. Die Räume dienen in erster Linie als Werkstätten und Experimentierräume und sind nicht für Veranstaltungen mit Publikum gedacht. Das Gebäude ist als 3-geschossiger Kubus mit Flachdach geplant.
Speicherstraße 17
44147 Dortmund
— 3-geschossiges Gebäude
— BGF: 3 265,20 m2,
— BRI: 11 813,69 m3,
— Trockenbauarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer Bzw. Nummer der Handwerksrolle; zur Nachweisführung genügt die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle. Bei Präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage eines entsprechenden Auszugs aus dem Register bzw. der Handwerksrolle zu verlangen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und Andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Trockenbauarbeiten) vergleichbar sind; zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen (§ 6d EU VOB/A), so wird gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
a) Referenzliste über die Ausführung von Trockenbauarbeiten
Innerhalb der letzten 5 Jahre; zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) oder einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner mit Telefonnr. oder E-Mail-Adresse, zu Art und Umfang der ausgeführten Leistung, zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum; der Auftraggeber behält sich vor, von den in die engere Wahl genommenen Bietern Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis zu verlangen.
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal);
Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zur Beschäftigung ausreichender Arbeitskräfte (Formular 124); die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert je Geschäftsjahr nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal ist nur auf besonderes Verlangen des Auftraggebers zu machen.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; die Nachweisführung erfolgt durch eine Nachunternehmererklärung mit genauer Angabe, für welche Teilleistungen (OZ) des Leistungsverzeichnisses der Bieter eine Weitervergabe an Nachunternehmer beabsichtigt, wobei eine Benennung der jeweiligen Nachunternehmer nicht erforderlich ist.
Bei präqualifizierten Bietern genügt anstelle der Eigenerklärungen zu a) und b) der Hinweis auf die Eintragung
Im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder in einem Gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber) zu verlangen. Der Bieter kann sich zu a) im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis der Ausführung von Trockenbauarbeiten auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 Unterabs. 3 VOB/ A nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 14 EU VOB/A ist eine Zulassung von Bietern und deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zu den Unterlagen oder zu den Verfahren im Übrigen sind ausschließlich über den Bereich „Kommunikation“ des Vergabeportals an die Vergabestelle zu richten. Rückfragen können bis zum 13.7.2021 gestellt werden. Die Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass für alle Bieter ein Bieterinformationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalt Ihres Angebotes enthalten könnten.
Über neue Bieterinformationsschreiben werden nur diejenigen Interessenten unaufgefordert unterrichtet, die sich ausdrücklich bei dem o. g. Vergabeportal als Interessenten freischalten lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDYDRAV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zurwirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland