Neubau der Realschule Altlünen – Umverlegung Ver- und Entsorgungsleitungen, Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: 97-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Realschule Altlünen – Umverlegung Ver- und Entsorgungsleitungen, Baufeldfreimachung
— 500 m Bauzaun und Baumschutz,
— 1 000 m2 Entfernung flächig wachsender Vegetationsbestände,
— 180 m3 Oberbodenabtrag,
— 500 m2 Teilabbruch vorhandener Verkehrsflächen
Div. Abbruch Geländer, Schilder, Maste
— 50 m3 Abbruch Stützmauern, Betonfertigteile,
— 655 m Verlegung Entwässerungsleitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser,
— 130 m Verlegung Leerrohrverbindungen,
— 2 000 m3 Erdarbeiten, Abtrag Geländeauffüllungen,
— 1 300 m3 Grabenaushub und Wiederverfüllung für Ver- und Entsorgungsleitungen,
— 3 m3 Herstellung von Durchbrüchen im Fundamentbereich für Gebäudeeinführungen,
— 500 m2 Errichtung Verkehrsflächen.
—— für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Lünen (ZGL) plant den Neubau der Real-schule Altlünen auf dem Gelände der bestehenden Realschule an der Rudolph-Nagel-Straße 23 in 44534 Lünen.
Zur Baufeldfreimachung sind sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld umzuverlegen. Ein Teil der Versorgungsleitungen für die bestehende Realschule mündet in der vorhandenen Turnhalle. Diese Leitungen müssen in den Verbindungsbau (Haupteingang, Hausmeisterraum) umverlegt werden.
Nach Umverlegung der Leitungen wird die vorhandene Turnhalle zurückgebaut. Der Abbruch ist Gegenstand einer gesonderten Ausschreibung. Bei der Durchführung aller Arbeiten ist zu beachten, dass die Nachbargebäude und die Realschule vollständig in Betrieb bleiben. Ebenso die Verkehrsflächen der Zufahrt und des Schulhofs einschl. der Außenbestandsfläche. Lediglich die Grundrissfläche des Baufeldes innerhalb des Bauzaunes steht als Bewegungsflächen zur Verfügung.
Sollten in begründeten Ausnahmen dies nicht in der entsprechenden Form möglich sein, sind grundsätzlich die betreffenden Arbeiten außerhalb der Unterrichtszeiten auszuführen. Die Beschaffung der Genehmigung dieser Arbeiten ist Sache des AN.
Dem Bieter/Auftragnehmer (AN) wird dringend geraten sich über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumaßnahme vor Angebotsabgabe zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten sowie der örtlichen Verhältnisse zu verschaffen.
Besonders die durch den Verkehr im unmittelbaren Anschluss an den Bauwerksbereich entstehenden Erschwernisse sind zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
Ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Von Anbietern werden Nachweise gem. § 6a Abs. 2 VOB/A 2016 mit der Abgabe des Angebotes verlangt.
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 3 Referenznachweise mit den Kontaktdaten der Auftraggeber, Angaben zur ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum),
— Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Nachweis über Eintragung in das Berufsregister,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Nachweis über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, § 6 b Abs. 1 VOB/A.
Sh. Vergabeunterlagen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 23.7.2021, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDRKF.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.