Hellingskampschule — Neubau / Erd- und Verbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5382EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule — Neubau / Erd- und Verbauarbeiten
— ca. 2 Stück offene Wasserhaltungen (Gesamtfördermenge: 20-30 l/sec, Förderhöhe: 10 m) inkl. Pumpensümpfe und Sickerleitungen herstellen,
— ca. 505 qm Baugrubenverbau mittels Trägerbohlwand (Trägerlängen l = 7,00 bis 9,00 m, e = 175 mm bis 300 mm) herstellen,
— ca. 37 Stück Verbundanker als Verankerung der Trägerbohlwand (l = 10 m) herstellen,
— ca. 190 m Kleinbohrpfähle (l = 5,00 bis 8,00 m) als Tiefengründung herstellen,
— ca. 6 250 cbm Erdboden ausheben, abfahren und entsorgen,
— ca. 2 250 qm Schottertragschicht d = 30 cm herstellen.
Hellingskampschule
Herforder Straße 263
33609 Bielefeld
ca. 2 Stück offene Wasserhaltungen (Gesamtfördermenge: 20-30 l/sec, Förderhöhe: 10 m) inkl. Pumpensümpfe und Sickerleitungen herstellen,
ca. 505 qm Baugrubenverbau mittels Trägerbohlwand (Trägerlängen l = 7,00 bis 9,00 m, e = 175 mm bis 300 mm) herstellen,
ca. 37 Stück Verbundanker als Verankerung der Trägerbohlwand (l = 10 m) herstellen,
ca. 190 m Kleinbohrpfähle (l = 5,00 bis 8,00 m) als Tiefengründung herstellen,
ca. 6 250 cbm Erdboden ausheben, abfahren und entsorgen,
ca. 2 250 qm Schottertragschicht d = 30 cm herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erd- und Verbauarbeiten
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GVL.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101 a GWB). Den Bewerber / Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.