Hellingskampschule – Neubau/Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5513 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule – Neubau/Gerüstbauarbeiten
— ca. 3 550 qm Arbeits- und Schutzgerüst als langorientiertes Standgerüst aufbauen,
— ca. 30 m Treppenturm aufstellen,
— ca. 1 725 m Gerüstverbreiterung montieren,
— ca. 380 m Fanggerüst,
— ca. 380 qm Arbeitsgerüst im Treppenhaus aufstellen,
— ca. 3 675 cbm Raumgerüst Lastklasse 3 aufstellen.
Hellingskampschule
Herforder Straße 263
33609 Bielefeld
— ca. 3 550 qm Arbeits- und Schutzgerüst als langorientiertes Standgerüst aufbauen,
— ca. 30 m Treppenturm aufstellen,
— ca. 1 725 m Gerüstverbreiterung montieren,
— ca. 380 m Fanggerüst,
— ca. 380 qm Arbeitsgerüst im Treppenhaus aufstellen,
— ca. 3 675 cbm Raumgerüst Lastklasse 3 aufstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerüstbauarbeiten
Ort: Stapelfeld
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9QC8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.