Vier neue Kehrmaschinen, 15 t Fahrgestell mit Kehrmaschinenaufbau und einem Behältervolumen von 6 m3 (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5664
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Vier neue Kehrmaschinen, 15 t Fahrgestell mit Kehrmaschinenaufbau und einem Behältervolumen von 6 m3 (2 Lose)
4 neue Kehrmaschinen, 15 t Fahrgestell mit Kehrmaschinenaufbau und einem Behältervolumen von 6 m3,
— eine Kehrmaschine mit beidseitiger Kehraufnahme (Los 1),
— drei Kehrmaschinen mit einseitiger Kehraufnahme (Los 2).
Eine neue Kehrmaschine, 15 t Fahrgestell mit Kehrmaschinenaufbau mit beidseitiger Kehraufnahme und einem Behältervolumen von 6 m3 (Los 1)
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Vier neue Kehrmaschinen, 15 t Fahrgestell mit Kehrmaschinenaufbau und einem Behältervolumen von 6 m3,
— eine Kehrmaschine mit beidseitiger Kehraufnahme (Los 1),
— drei Kehrmaschinen mit einseitiger Kehraufnahme (Los 2).
Die Bewertung erfolgt für jedes Los gesondert.
Anmerkung zur Laufzeit des Vertrags (Lieferzeit):
Die Auslieferung der Gesamtfahrzeuge soll innerhalb von 50 Wochen (350 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
—— Kriterium „Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis“:
Zu bewerten sind hier nur die Leistungsmerkmale des Leistungsverzeichnisses Ziffer 12, die mit der Anforderung „Soll“ gekennzeichnet wurden, für die je Los maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
—— Kriterium „Angebotspreis“:
Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
— Kriterium „14. Garantie-/Gewährleistungszeitraum“:
Für das Kriterium können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen je Los max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum.
Garantie (max. 25 Leistungspunkte je Los):
— 48 und mehr Monate --> 25 Punkte,
— 36 bis 47 Monate --> 18 Punkte,
— 24 bis 35 Monate --> 15 Punkte,
— 12 bis 23 Monate --> 10 Punkte
— Weniger als 12 Monate --> 0 Punkte.
Gewährleistung (max. 25 Leistungspunkte je Los):
— 36 und mehr Monate --> 25 Punkte,
— 31 bis 35 Monate --> 18 Punkte,
— 24 bis 30 Monate --> 12 Punkte,
— 12 bis 23 Monate --> 10 Punkte,
— Weniger als 12 Monate --> 0 Punkte.
— Kriterium „Kundendienst und Service mit den Unterpunkten „15.1 Standort | 15.2 Service und Erreichbarkeit | 15.3 Ersatzteilversorgung“:
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen. Es können in den Teilkategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, pro Los jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in dem Teilkriterium Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
15.1 Kundendienststandort (max. 40 Leistungspunkte):
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
— bis 30 km --> 40 Punkte,
— über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte,
— über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte,
— über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte,
— über 150 km --> 0 Punkte.
Um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld.
15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte):
Mobiler Reparaturservice vorhanden:
Ja --> 7 Punkte
Nein --> 0 Punkte
Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall:
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
— Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte,
— Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte,
— Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte,
— Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte,
— Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte.
Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können.
Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs
— innerhalb von 24 Stunden --> 4 Punkte
— innerhalb von 48 Stunden --> 2 Punkte
— über 48 Stunden --> 0 Punkte
Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen
— weiteren 24 Stunden --> 4 Punkte
— weiteren 48 Stunden --> 2 Punkte
— späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden --> 0 Punkte
Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang
— alle 24 Stunden --> 4 Punkte
— alle 48 Stunden --> 2 Punkte
— länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen:
— Ja --> 4 Punkte
— Nein --> 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen:
— Ja --> 3 Punkte,
— Nein --> 0 Punkte.
Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal:
— Ja --> 1 Punkte,
— Nein --> 0 Punkte.
Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen:
— Ja --> 3 Punkte,
— Nein --> 0 Punkte.
15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte je Los):
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind
— bis 24 Stunden --> 20 Punkte,
— zwischen 24 und 48 Stunden --> 10 Punkte,
— über 48 Stunden --> 0 Punkte.
—— Kriterium "Lieferzeit":
Für das Kriterium Lieferzeit können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden
— 28 und weniger Wochen --> 50 Punkte,
— 29 bis 26 Wochen --> 25 Punkte,
— 37 bis 50 Wochen --> 15 Punkte,
— 51 und mehr Wochen --> 0 Punkte.
Drei neue Kehrmaschinen, 15 t Fahrgestell mit Kehrmaschinenaufbau mit einseitiger Kehraufnahme und einem Behältervolumen von 6 m3 (Los 2)
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Vier neue Kehrmaschinen, 15 t Fahrgestell mit Kehrmaschinenaufbau und einem Behältervolumen von 6 m3,
— eine Kehrmaschine mit beidseitiger Kehraufnahme (Los 1),
— drei Kehrmaschinen mit einseitiger Kehraufnahme (Los 2).
Die Bewertung erfolgt für jedes Los gesondert.
Anmerkung zur Laufzeit des Vertrags (Lieferzeit):
Die Auslieferung der Gesamtfahrzeuge soll innerhalb von 50 Wochen (350 Kalendertage) nach der Auftragserteilung erfolgen.
Anmerkung zu Punkt II.2.5) --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
—— Kriterium „Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis“:
Zu bewerten sind hier nur die Leistungsmerkmale des Leistungsverzeichnisses Ziffer 12, die mit der Anforderung „Soll“ gekennzeichnet wurden, für die je Los maximal 300 Leistungspunkte erzielt werden können.
—— Kriterium „Angebotspreis“:
Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
— Kriterium „14. Garantie-/Gewährleistungszeitraum“:
Für das Kriterium können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden. Davon entfallen je Los max. 25 Leistungspunkte auf den Garantie- und max. 25 Leistungspunkte auf den Gewährleistungszeitraum.
Garantie (max. 25 Leistungspunkte je Los):
— 48 und mehr Monate --> 25 Punkte,
— 36 bis 47 Monate --> 18 Punkte,
— 24 bis 35 Monate --> 15 Punkte,
— 12 bis 23 Monate --> 10 Punkte
— Weniger als 12 Monate --> 0 Punkte.
Gewährleistung (max. 25 Leistungspunkte je Los):
— 36 und mehr Monate --> 25 Punkte,
— 31 bis 35 Monate --> 18 Punkte,
— 24 bis 30 Monate --> 12 Punkte,
— 12 bis 23 Monate --> 10 Punkte,
— Weniger als 12 Monate --> 0 Punkte.
— Kriterium „Kundendienst und Service mit den Unterpunkten „15.1 Standort | 15.2 Service und Erreichbarkeit | 15.3 Ersatzteilversorgung“:
Das Kriterium wird in den einzelnen Kategorien 15.1. bis 15.3 je Los bewertet. Die jeweils maximale Punktzahl ergibt sich aus den höchsten Bewertungen. Es können in den Teilkategorien Standort, 15.1, sowie Service und Erreichbarkeit, 15.2, pro Los jeweils maximal 40 Leistungspunkte und in dem Teilkriterium Ersatzteilversorgung, 15.3, je Los maximal 20 Leistungspunkte erzielt werden.
15.1 Kundendienststandort (max. 40 Leistungspunkte):
Kundendienst- Standort / Werkstatt im Umkreis von
— bis 30 km --> 40 Punkte,
— über 30 km bis 50 km --> 35 Punkte,
— über 50 km bis 100 km --> 25 Punkte,
— über 100 km bis 150 km --> 15 Punkte,
— über 150 km --> 0 Punkte.
Um den Stationierungsort des Fahrzeugs an der Eckendorfer Str. 57 in 33609 Bielefeld.
15.2 Service und Erreichbarkeit (max. 40 Leistungspunkte):
Mobiler Reparaturservice vorhanden:
Ja --> 7 Punkte
Nein --> 0 Punkte
Kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall:
Ja --> 4 Punkte
Nein --> 0 Punkte
Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes:
— Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr --> 6 Punkte,
— Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr --> 5 Punkte,
— Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr --> 4 Punkte,
— Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr --> 3 Punkte,
— Geringere tel. Erreichbarkeit --> 0 Punkte.
Hinweis: Der Kundendienst soll Störungen, Schäden oder Ausfälle am Fahrzeug telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können.
Reaktionszeit bei notwendiger Abholung des Fahrzeugs
— innerhalb von 24 Stunden --> 4 Punkte
— innerhalb von 48 Stunden --> 2 Punkte
— über 48 Stunden --> 0 Punkte
Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen
— weiteren 24 Stunden --> 4 Punkte
— weiteren 48 Stunden --> 2 Punkte
— späterer Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden --> 0 Punkte
Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang
— alle 24 Stunden --> 4 Punkte
— alle 48 Stunden --> 2 Punkte
— länger als alle 48 Stunden --> 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen:
— Ja --> 4 Punkte
— Nein --> 0 Punkte
Sämtliche Wartungen und Reparaturen werden auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen:
— Ja --> 3 Punkte,
— Nein --> 0 Punkte.
Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal:
— Ja --> 1 Punkte,
— Nein --> 0 Punkte.
Bereitstellung einer Datenkarte für spätere Ersatzteilbestellungen:
— Ja --> 3 Punkte,
— Nein --> 0 Punkte.
15.3 Ersatzteilversorgung (max. 20 Leistungspunkte je Los):
Versand oder Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind
— bis 24 Stunden --> 20 Punkte,
— zwischen 24 und 48 Stunden --> 10 Punkte,
— über 48 Stunden --> 0 Punkte.
—— Kriterium "Lieferzeit":
Für das Kriterium Lieferzeit können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden
— 28 und weniger Wochen --> 50 Punkte,
— 29 bis 26 Wochen --> 25 Punkte,
— 37 bis 50 Wochen --> 15 Punkte,
— 51 und mehr Wochen --> 0 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge — Vergabeverordnung — ) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Nachweis von Referenzen (Ziffer 10.1 der Leistungsbeschreibung)
Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
— Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Fahrzeuge innerhalb der letzten 3Kalenderjahre,
— an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der Straßenreinigung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Betriebs-/Firmenbeschreibung (Ziffer 10.2 der Leistungsbeschreibung).
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Die Angaben zu 10.1, 10.2, und 10.3 können auf den Formularen des Leistungsverzeichnisses eingetragen werden oder als Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Kundendienst-/Service-Standort (Ziffer 10.3 der Leistungsbeschreibung):
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angaben zu 10.1, 10.2, und 10.3 können auf den Formularen des Leistungsverzeichnisses eingetragen werden oder als Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorstellung eines Vorführgeräts/-fahrzeugs (Ziffer 10.4 der Leistungsbeschreibung):
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Gerät beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dieses Gerät nicht innerhalb von vier Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9QHW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]