Aufbau und Installation von 15 Dynamischen Fahrgast Informationsanzeigern Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 156/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lippemobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Installation von 15 Dynamischen Fahrgast Informationsanzeigern
Im Rahmen des Projekts Fahrgastinformation der KVG Lippe mbH sind an einzelnen Standorten auf-geständerte bzw. an Gebäuden anzubringende 32-Zoll und 46-Zoll LCD-Monitore vorgesehen. Die Monitore (mit Gehäuse) stehen im Außenbereich ohne Wetterschutz und müssen für diesen Einsatz geeignet sein. Bei den Monitorsystemen handelt es sich um aktive Anzeigesysteme mit integrierter Rechnertechnik, die als Fahrgastinformationsanlage im Umfeld von Bushaltestellen bzw. Bahnhöfen funktionieren sollen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Außenanzeiger sind alle größtenteils doppelseitig, an 2 Standorten einseitig, mit TFT-Technik auszuführen (genaue Standortinformationen siehe Vergabeunterlagen):
— Bildschirmdiagonale: 32‘‘ bzw. 46‘‘ Full-HD-Auflösung im 16:9-Format mit 1920 x 1080 Bild-punkten (BxH),
— Lesewinkel: horizontal + vertikal ≥ 140o,
— Display-Helligkeit 32‘‘ und 46‘‘-Anzeiger bis zu 2500 cd/m2,
— Minimale Anzahl Farben: 16 Mio,
— Helligkeitsregelung: automatisch, separat für jede Seite,
— LED-Hinterleuchtung,
— Schutzart IP 65,
— Schutzklasse I,
— Frontglas aus Verbundsicherheitsglas ≥ 6,0 mm, entspiegelt,
— Schließung mit baugleichen Sicherheitsschlössern,
— Die doppelseitigen Anzeiger sind in einem Gehäuse inklusive aller Komponenten zur Ansteuerung der TFT-Panels und auch des Text-to-Speech-Systems auszuführen,
— Jedes TFT-Panel der doppelseitigen Displays kann mit unterschiedlichen Inhalten versorgt werden,
— Die Anzeigen weisen mindestens 50 % der Leuchtkraft nach 10 Jahren bezogen auf den Wert bei der Inbetriebnahme,
— Die Anzeige muss auch im Dunkeln und bei direkter Sonneneinstrahlung aus einer Entfernung von 15 Metern beim 32‘‘-Anzeiger bzw. 20 Metern beim 46‘‘-Anzeiger gut lesbar sein.
Kalkulatorisch sind neben den Hardwarekomponenten des Displays folgende Positionen zu berück-sichtigen:
— Maste an 14 Standorten und eine Abhängung an einer vorhandenen Wartehalle am Standort Lemgo,
— Fundamenterstellung sowie ein 5 Meter langer Kabelgraben für die Stromverbindung zwischen einer Zähleranschlusssäule und dem Fundament,
— Baugenehmigungen und notwendige Statiken für die Maste und Aufstellkonstruktionen.
Die Zähleranschlusssäule und auch notwendige Tiefbau- und Elektroarbeiten zwischen dem Nieder-spannungsnetz und der Zähleranschlusssäule sind Sache des Auftraggebers und werden gestellt. Zwischen Zähleranschlusssäule und Mastfundament liegt die Verantwortung für den Tiefbau- und die Elektroarbeiten beim Auftragnehmer.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben ihrem Angebot das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) beizufügen. Der Auftraggeber kann daraus nachweise anfordern, etwa einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers aus den einzureichenden Erklärungen (Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen, Eigenerklärung zur Eignung und anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Dazu heranzuziehen sind:
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Erklärung über die jahresdurchschnittliche Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitnehmer / Leitungspersonal.
Weiterhin ist ein Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Dies prüft der Auftraggeber anhand der in dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) abgegebenen Erklärungen, insbesondere:
Mindestens 3 in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes sowie der weiteren im Formblatt geforderten Angaben.
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Das Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen nachzuweisende erlangte Erfahrung verfügt, ist bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung auch, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung bezüglich der technischen und beruflichen Leistungen erforderlichen Unterlagen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen sind Bestandteile dieses Vertrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.