LZPD/Polizeiboote Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000718517/AUL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aulinger.eu
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD/Polizeiboote
Der Auftrag umfasst die Planung, Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Polizeibooten zum Einsatz auf dem Rhein („Rheinstreifenboote“) und zum Einsatz auf dem Kanal („Kanalstreifenboote“). In 2021 wird je ein Rheinstreifenboot und ein Kanalstreifenboot abgerufen. Ab 2022 wird pro Kalenderjahr mindestens ein Polizeiboot in der Ausführung als Rheinstreifenboot oder als Kanalstreifenboot abgerufen werden. Der Bedarf der Wasserschutzpolizei NRW wird auf mindestens fünf Polizeiboote geschätzt. Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung zuzüglich der optionalen Verlängerungszeiträume können – abhängig vom konkreten Bedarf und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – insgesamt bis zu maximal 14 Polizeiboote beauftragt werden.
Polizeipräsidium Duisburg – Anleger der Wasserschutzpolizei Duisburg – Ruhrort
Vinckeufer 16
47119 Duisburg
Der Ort der Übergabe und Endabnahme für die Polizeiboote ist das Polizeipräsidium Duisburg – Anleger der Wasserschutzpolizei Duisburg – Ruhrort.
Die Endabnahme für jedes Polizeiboot erfolgt nach vorausgegangener Erprobung des betreffenden Polizeibootes. Voraussetzung für die Endabnahme ist jeweils eine erfolgreich beendete Probe- und Messfahrt sowie eine finale Abnahmefahrt auf dem Rhein jeweils mit dem Auftraggeber.
Auftragsgegenstand sowohl in Bezug auf die Rheinstreifenboote als auch auf die Kanalstreifenboote sind die Planung, Konstruktion, Herstellung, erfolgreiche Erprobung sowie die Überführung und Übergabe von je einem Rheinstreifen- und Kanalstreifenboot in 2021 sowie von mindestens einem Polizeiboot (Rheinstreifen- und/oder Kanalstreifenboot) an die Wasserschutzpolizei NRW beim Polizeipräsidium Duisburg pro Kalenderjahr ab 2022.
Eine Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nach Bedarf durch die Erteilung eines Einzelauftrages unter Bezugnahme auf die hier zu vergebende Rahmenvereinbarung und ihre Anlagen zuzüglich folgender Konkretisierungen:
— konkrete Bezeichnung des Auftragsgegenstandes (Ausführungsvariante Rheinstreifen- oder Kanalstreifenboot),
— Stückzahl,
— Benennung der Lieferfrist,
— Festlegung des konkreten Übergabe-/Abnahmetermins,
— Netto-Einzelpreis für den konkreten Auftragsgegenstand.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum letzten Tag der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung Leistungen abzurufen, d. h. der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auch am letzten Tag der Vertragslaufzeit letztmalig maximal zwei weitere Polizeiboote in Auftrag zu geben. Für einen Einzelauftrag, dessen Bestelldatum innerhalb und dessen Lieferdatum außerhalb der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung liegt, gelten die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung fort.
Während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung können – abhängig vom konkreten Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln – insgesamt bis zu maximal 14 Polizeiboote beauftragt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich durch die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung, den Auftragnehmer noch im Kalenderjahr 2021 mit der Herstellung und Lieferung folgender Polizeiboote zu beauftragen:
— 1 Rheinstreifenboot,
— 1 Kanalstreifenboot (zusammen „Mindest-Bestellmenge für 2021“).
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit Beginn des Kalenderjahres 2022 pro Kalenderjahr (als Kalenderjahr gilt die Zeit vom 01.01.-31.12. eines Jahres) ein weiteres Polizeiboot zu beauftragen („jährliche Mindest-Bestellmenge“). Die jeweils benötigte Ausführungsvariante (Rheinstreifenboot oder Kanalstreifenboot) wird bei Erteilung eines Einzelauftrages mitgeteilt.
Zusätzlich zur jährlichen Mindest-Bestellmenge hat der Auftraggeber ab dem Kalenderjahr 2022 die Option, ein weiteres Polizeiboot (Rheinstreifenboot oder Kanalstreifenboot) zu beauftragen. Pro Kalenderjahr können danach maximal zwei Polizeiboote beauftragt werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer über die jährliche Mindest-Bestellmenge hinausgehenden Menge oder ein Ausgleichsanspruch besteht ebenso wenig wie ein Zurückweisungsrecht eines Einzelauftrages.
Die Einzelheiten der technischen Anforderungen an die Boote sind den Leistungsbeschreibungen Rheinstreifenboot und Kanalstreifenboot zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Nach Ablauf der Festlaufzeit von 48 Monaten verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der (verlängerten) Festlaufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption des Auftraggebers). Die Verlängerungsoption des Auftraggebers kann maximal zweimal ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_EU_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_EU_Verpflichtungserklärung).
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nutzung des beigefügten Formular 521 EU),
2. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des beigefügten Formulars I der Formulare zu den Eignungskriterien),
3. Eigenerklärung zum Unternehmen (Nutzung des beigefügten Formulars II der Formulare zu den Eignungskriterien),
4. aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (vom Bieter selbst beizubringen! Kopie ausreichend! Nicht älter als 3 Monate!),
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bieters versichert sind, darüber, dass der Bieter regelmäßig und ordnungsgemäß Beiträge zur Sozialversicherung abführt (vom Bieter selbst beizubringen! Kopie ausreichend! Nicht älter als 3 Monate!),
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Beifügung eines aktuellen Registerauszugs oder vergleichbar (vom Bieter selbst beizubringen! Kopie ausreichend! Nicht älter als 3 Monate!).
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Vollkasko-Baurisikoversicherung mit mindestens einer Deckungssumme in Höhe der zweifachen Nettoauftragssumme pro Polizeiboot oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien),
3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in EUR jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des beigefügten Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR in jedem der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich.
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des beigefügten Formulars III der Formulare zu den Eignungskriterien),
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Vollkasko-Baurisikoversicherung mit mindestens einer Deckungssumme in Höhe der zweifachen Nettoauftragssumme pro Polizeiboot oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des beigefügten Formulars IV der Formulare zu den Eignungskriterien),
3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Unternehmens in Euro jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nutzung des beigefügten Formulars V der Formulare zu den Eignungskriterien). Hierbei ist ein Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR in jedem der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz des Unternehmens gefordert. Eintragungen zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen sind erforderlich.
1. Verfügbarkeit einer beheizbaren, trockenen, windfreien Halle.
2. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Es sind mindestens 3 Referenzen des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Die Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter sein als 5 Jahre sein. Sie müssen jeweils den Bau oder die Komplettsanierung (überwiegend alles neu außer Bootsrumpf) eines vergleichbaren Bootes umfassen.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Behördenfahrzeug, Binneneinsatz (keine Seefahrzeuge), ALU-Rumpf, Länge 13-18 m, Geschwindigkeit 35-55 km/h, Halbgleiterbauweise, 2 Dieselmaschinen, 2 x 200-2 x 600 PS.
Für die Referenzen des Unternehmens gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners samt Kontaktdaten sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind.
3. Eigenerklärung zu den Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es sind mindestens zwei Referenzen des vorgesehenen Projektleiters inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Die Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 5 Jahre sein. Sie müssen jeweils den Einsatz als Projektleiter bei Bau oder Komplettsanierung (überwiegend alles neu außer Bootsrumpf) eines vergleichbaren Bootes nachweisen.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Behördenfahrzeug, Binneneinsatz (keine Seefahrzeuge), ALU-Rumpf, Länge 13-18 m, Geschwindigkeit 35-55 km/h, Halbgleiterbauweise, 2 Dieselmaschinen, 2 x 200-2 x 600 PS). Darüber hinaus muss den Referenzen des Projektleiters ein aussagekräftiger Kurzlebenslauf beigefügt sein, aus dem sich ergeben muss, dass der Projektleiter über mindestens 8 Jahre einschlägiger Berufserfahrung verfügt.
Für die Referenzen des vorgesehenen Projektleiters gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners samt Kontaktdaten sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind.
4. Vorlage eines anerkannten Schweißzertifikats für Schweißen im Schiffbau in Verbindung mit den entsprechenden Materialien, die der Bieter in seinem Angebot anbietet (vom Bieter selbst beizubringen! Kopie ausreichend! Nicht älter als 3 Monate!).
1. Verfügbarkeit einer beheizbaren, trockenen, windfreien Halle.
2. Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Nutzung des beigefügten Formulars VI der Formulare zu den Eignungskriterien). Es sind mindestens drei Referenzen des Unternehmens inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Die Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 5 Jahre sein. Sie müssen jeweils den Bau oder die Komplettsanierung (überwiegend alles neu außer Bootsrumpf) eines vergleichbaren Bootes umfassen.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Behördenfahrzeug, Binneneinsatz (keine Seefahrzeuge), ALU-Rumpf, Länge 13-18 m, Geschwindigkeit 35-55 km/h, Halbgleiterbauweise, 2 Dieselmaschinen, 2 x 200-2 x 600 PS.
Für die Referenzen des Unternehmens gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners samt Kontaktdaten sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind.
3. Eigenerklärung zu den Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (Nutzung des beigefügten Formulars VII der Formulare zu den Eignungskriterien). Es sind mindestens zwei Referenzen des vorgesehenen Projektleiters inklusive einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts nachzuweisen. Die Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 5 Jahre sein. Sie müssen jeweils den Einsatz als Projektleiter bei Bau oder Komplettsanierung (überwiegend alles neu außer Bootsrumpf) eines vergleichbaren Bootes nachweisen.
Für die Feststellung der Vergleichbarkeit müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Behördenfahrzeug, Binneneinsatz (keine Seefahrzeuge), ALU-Rumpf, Länge 13-18 m, Geschwindigkeit 35-55 km/h, Halbgleiterbauweise, 2 Dieselmaschinen, 2 x 200-2 x 600 PS). Darüber hinaus muss den Referenzen des Projektleiters ein aussagekräftiger Kurzlebenslauf beigefügt sein, aus dem sich ergeben muss, dass der Projektleiter über mindestens 8 Jahre einschlägiger Berufserfahrung verfügt.
Für die Referenzen des vorgesehenen Projektleiters gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners samt Kontaktdaten sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, die schlussabgenommen sind.
4. Vorlage eines anerkannten Schweißzertifikats für Schweißen im Schiffbau in Verbindung mit den entsprechenden Materialien, die der Bieter in seinem Angebot anbietet (vom Bieter selbst beizubringen! Kopie ausreichend! Nicht älter als drei Monate!).
Auf:
— die Rahmenvereinbarung zum europaweiten Ausschreibungsverfahren – Vergabenummer ZA 5.2/1000718517/AUL – über die Planung, Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Polizeibooten für die Wasserschutzpolizei im Polizeipräsidium Duisburg,
— die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Formular 512),
— die Besonderen Vertragsbedingungen zum MiLoG,
— die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW wird hingewiesen.
Als Sicherheit für eine ordnungsgemäße und termingerechte Vertragserfüllung stellt der Auftragnehmer für das jeweils zu bauende Polizeiboot eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des im Einzelauftrag ausgewiesenen Netto-Preises für das betreffende Polizeiboot. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars Vertragserfüllungsbürgschaft (Anlage 9a zur Rahmenvereinbarung) auszuführen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach der Endabnahme eines Polizeibootes als Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % des im zugehörigen Einzelauftrag ausgewiesenen Netto-Preises für das jeweilige Polizeiboot zu übergeben. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars Gewährleistungsbürgschaft (Anlage 9b zur Rahmenvereinbarung) auszuführen.
Alle genannten Bedingungen und Formulare sind Bestandteil der Vergabeunterlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Das LZPD will durch die Beschaffung den Flottenzustand der Wasserschutzpolizei kontinuierlich modernisieren. Eine Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist insoweit durch technische Besonderheiten sowie das hohe, von Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Leib und Leben im Polizeieinsatz geprägte Bedürfnis nach Kontinuität in der Organisation und Beschaffung bedingt, welche kurzfristig wechselnde Vertragspartner und damit den Einsatz einer Vielzahl unterschiedlicher Boote mit unterschiedlichen Maßen und technischen Besonderheiten ausschließen. Die Polizeiboote müssen von den Beamten auch in schwierigen Fahrwassern und widrigen Witterungsverhältnissen zu jeder Zeit sicher manövriert werden können, wie beispielsweise beim Bergen von Personen aus dem Wasser oder beim Anlegen an Binnenschiffen bei Sturmwetterlagen. Eine sichere Ausübung der Gefahrenabwehr muss auch im Hinblick auf deren verfassungsrechtliche Bedeutung gewährleistet werden. Nur durch eine Verlängerung der Laufzeit und einen langfristigen Vertragspartner als Hersteller kann auch der Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf des nautischen und des Werkstattpersonals reduziert werden. Darüber hinaus ist eine behördeneigene Reservebevorratung unerlässlich, die nur durch Verwendung von möglichst gleichartigen Bau- und Geräteteilen wirtschaftlich erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund kann die nachgefragte Leistung sinnvoll nur über einen längeren Zeitraum gestreckt erbracht werden, zumal die Bestellmenge von Booten auf maximal 2 Boote pro Jahr reduziert sein muss, um auch mittelgroße und kleinere Werften berücksichtigen zu können.
Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen sind unter http://www.evergbe.nrw.de/VMPCenter/ abrufbereit.
3. Die Angebote sind bis zur genannten Frist einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DBSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]