Hochauflösendes Massenspektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: 70067620
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dzne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes Massenspektrometer
Hochauflösendes Massenspektrometer mit OrbiTrap-Massenanalysator und vorgeschalteter Quadrupol-Filtereinheit.
DZNE eV
Helmholtzstr. 8/1
89081 Ulm
Das Gerät wird zur Identifizierung und Quantifizierung neuer Peptid- und Proteinbiomarker bei neurodegenerativen Erkrankungen benötigt. Außerdem wird es für eptidomische/proteomische Untersuchungen im Rahmen translationaler Forschungsprojekte eingesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erforderlich zur Identifizierung und Quantifizierung neuer Peptid- und Proteinbiomarker bei neurodegenerativen Erkrankungen, außerdem Einsatz für eptidomische/proteomische Untersuchungen im Rahmen translationaler Forschungsprojekte. Hohe Massenauflösung, Analysegeschwindigkeit, Empfindlichkeit und der zusätzlich integrierten Ionenmobilitätsauftrennung – Voraussetzung, um die genannten Fragestellungen auf international kompetitivem Niveau zu bearbeiten
Alleinvertriebsrecht für alle hochauflösenden Massenspektrometer mit Orbitrap
— Technologie besitzt.
Die patentierte OrbitrapTM-Technologie ist Eigentum der Thermo Fisher Scientific Corporation. Kein anderer Anbieter darf Massenspektrometer mit der gleichen Technologie oder dem gleichen Handelsnamen vermarkten. OrbitrapTM stellt die erste elektrostatische FTMS – Technologie dar, entwickelt von Thermo Fisher Scientific.
Die nachfolgenden Patente stellen eine kleine Auswahl betreffend OrbitrapTM Massenspektrometer – Technologie dar:
1. US Patent Nr. 6.872.938 (Orbitrap Ion Injection),
2. US Patent Nr. 6.987.261 (Automatic Gain Control),
3. US Patent Nr. 6.998.609 (Orbitrap Ion Injection),
4. US Patent Nr. 7.425.699 (Orbitrap Ion Injection),
5. US Patent Nr. 7.714.283 (Verbesserte Orbitrap Massenanalysator – Geometrie).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]