Personalgestellung für einen 1. und 2. Notarztdienst Referenznummer der Bekanntmachung: V21/37/231
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalgestellung für einen 1. und 2. Notarztdienst
Personalgestellung eines 1. und 2. Notarztdienstes für den Rettungsdienstbereich der Stadt Solingen für einen Zeitraum von 5 Jahren, mit Verlängerungsoption um max. ein Jahr.
Personalgestellung 1. Notarztdienst
Personalgestellung 1. Notarztdienst.
Option auf 2 Verlängerungen um jeweils maximal 6 Monate
Option auf 2 Verlängerungen um jeweils maximal 6 Monate.
Personalgestellung 2. Notarztdienst
Personalgestellung 2. Notarztdienst.
Option auf 2 Verlängerungen um jeweils maximal 6 Monate
Option auf 2 Verlängerungen um jeweils maximal 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
— Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen oder der Nachweis, dass es sich bei dem Bieter mindestens um ein Krankenhaus der Regelversorgung handelt, dass seit mindestens 3 Jahren eine Notfallambulanz betreibt. – jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen oder durch Eigenerklärung,
— Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz – jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen,
— namentliche Benennung von mind. 5 geeigneten NÄ, maximal jedoch 20 NÄ je Los – durch Eigenerklärung.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.