Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Analyse, Konzeptionierung und Entwicklung von Softwareprodukten für die WDR-Abteilung Anwendungen und Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-150-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Analyse, Konzeptionierung und Entwicklung von Softwareprodukten für die WDR-Abteilung Anwendungen und Systeme
Der WDR benötigt ab dem 1.1.2022 IT-Dienstleistungen über Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Bereich der Abteilung Anwendungen und Systeme. Diesbezüglich ist geplant, mit 3 Unternehmen Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung abzuschließen.
Die Dauer der Rahmenverträge beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen. Die angebotenen Stunden-preise sind für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption als Höchstpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben. Aus den Rahmenverträgen entstehen keine Mindestumsatzpflichten für den WDR – die Abrufe erfolgen ausschließlich bedarfsgesteuert.
Auf Grund der Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit geht der WDR von einem unverbindlich prognostiziertem Gesamtbedarf in Höhe von 4 Mio. EUR aus. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen von 4,5 Mio. EUR aus.
Die Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen werden nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) nach Wettbewerbsbedingungen erteilt (Miniwettbewerb).
Der WDR benötigt ab dem 1.1.2022 IT-Dienstleistungen über Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Bereich der Abteilung Anwendungen und Systeme. Diesbezüglich ist geplant, mit 3 Unternehmen Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung abzuschließen.
Die Dauer der Rahmenverträge beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen. Die angebotenen Stunden-preise sind für die Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption als Höchstpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben. Aus den Rahmenverträgen entstehen keine Mindestumsatzpflichten für den WDR – die Abrufe erfolgen ausschließlich bedarfsgesteuert.
Auf Grund der Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Vergangenheit geht der WDR von einem unverbindlich prognostiziertem Gesamtbedarf in Höhe von 4 Mio. EUR aus. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen von 4,5 Mio. EUR aus.
Die Einzelabrufe aus den Rahmenverträgen werden nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV) nach Wettbewerbsbedingungen erteilt (Miniwettbewerb).
2 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über Dienstleistungsaufträge, die jeweils aus den letzten 3 Jahren (gerechnet ab der Angebotsabgabe) stammen, beizufügen (A).
Einzureichen sind Referenzen des Bieters aus der Vergangenheit, die mit den Inhalten der Leistungsbeschreibung unter Kap. 7.2.2.1. (Grundlagen) vergleichbar sind (A).
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen“ zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
Geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGR6PB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland