FE RV0001/2021 – Sicherheit und mögliche Einsatzbereiche von „geschützten Kreuzungen“ (Protected Intersections) Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE RV0001/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE RV0001/2021 – Sicherheit und mögliche Einsatzbereiche von „geschützten Kreuzungen“ (Protected Intersections)
FE RV0001/2021 – Sicherheit und mögliche Einsatzbereiche von „geschützten Kreuzungen“ (Protected Intersections)
„Sicherheit und mögliche Einsatzbereiche von „geschützten Kreuzungen“ (Protected Intersections)“
Der Radverkehr erfährt zurzeit eine hohe Dynamik. Durch die globale Vernetzung werden dabei immer häufiger Ideen aus dem Ausland aufgegriffen und deren Einsatz auch in Deutschland gefordert. Bislang fehlen jedoch belastbare Erkenntnisse zur Sicherheitsbewertung solcher Vorschläge, auf deren Basis ein praktischer Einsatz in Kommunen empfohlen werden könnte. In diesem Kontext werden „geschützte Kreuzungen“ (Protected Intersections) als neue Möglichkeit der sicheren und zugleich für den Radverkehr komfortablen Knotenpunktgestaltung gehandelt. Einige Elemente der „geschützten Kreuzung“ werden jedoch auch kritisch diskutiert. Insgesamt fehlt es an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur (positiven bzw. negativen) Wirkung von „geschützten Kreuzungen“ und einheitlich anwendbaren Empfehlungen.
Übergeordnetes Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es daher, Grundlagenwissen zur Knotenpunktform „geschützte Kreuzung“ in Deutschland bereitzustellen. Konkret sollen „geschützte Kreuzungen“ im Hinblick auf die objektive und subjektive Sicherheit, das Verkehrsverhalten sowie auf die Attraktivität für die unterschiedlichen Verkehrsarten (u. a. den Fußverkehr) untersucht werden. Auf dieser Basis soll geprüft werden, ob sich hierzulande ein Einsatz dieser neuen Knotenpunktform empfiehlt und darauf aufbauend ggf. entsprechende Einsatzmöglichkeiten abgeleitet werden. Mit Hilfe der Projektergebnisse soll für die ersten Kommunen, die in Deutschland einen Umbau vorhandener Kreuzungen nach dem Prinzip der „geschützten Kreuzung“ planen, zeitnah und im Vorgriff auf eine spätere Thematisierung im Regelwerk ein Arbeitspapier zur Verfügung gestellt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch (Referenzliste bzw. Eigenerklärung):
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen in den Fachbereichen Straßenentwurf und/oder Verkehrssicherheit mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren,
— Kenntnisse und Erfahrung mit der Erarbeitung von Regelwerken oder Wissensdokumenten zu den Fachbereichen Straßenentwurf und/oder Verkehrssicherheit mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren,
— Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Verkehrsdatenerhebungen Mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.