2021-0228 Wartung und Prüfung von tragbaren Feuerlöschern auf Basis eines Einheitspreisabkommens – EPA 175 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0228
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://einkaufsportal.duisburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://einkaufsportal.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-0228 Wartung und Prüfung von tragbaren Feuerlöschern auf Basis eines Einheitspreisabkommens – EPA 175
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfungsleistungen auf Basis eines Einheitspreisabkommens – Wartung und Prüfung von tragbare Feuerlöschern (EPA 115)
In städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt). Auftraggeber sind hierbei die unter Ziffer 2. aufgeführten Kooperationspartner (nachstehend Auftraggeber oder „AG“ genannt), die sich anlässlich der Beschaffung dieser auftragsgegenständlichen Leistungen zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren vergeben.
Als Preisbasis für die Angebotskalkulation der Bieter dient ein bepreistes Leistungsverzeichnis (nachstehend Einheitspreisabkommen oder „EPA“ genannt) der AG. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an. Ausnahme: Die im Einheitspreisabkommen aufgeführten Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unterliegen nicht dem Auf- und Abgebotsverfahren.
Vorgesehen ist, den Zuschlag auf die 3 wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen, sofern eine entsprechende Anzahl wertbarer Angebote vorliegt. Sofern die Wertung der eingegangenen Angebote ergibt, dass die vorgesehene Anzahl der zu bezuschlagenden Angebote bzw. Bieter nicht ausreichend ist, um die im Vertragszeitraum anfallenden Aufträge kapazitätsmäßig und zeitnah zu erledigen, z. B. aufgrund der Größe der Betriebe bzw. Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, behält sich die koordinierende Stelle vor, den Zuschlag auch auf eine größere Anzahl von Angeboten bzw. Bietern zu erteilen.
Diverse im Stadtgebiet Duisburg
47053 Duisburg
Bei den AG betrug die Summe der im Jahr 2020 abgerechneten Leistungen im auftragsgegenständlichen Gewerk insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR. Für den Auftragszeitraum dieser Vergabe wird ein ähnlich hohes jährliches Auftragsvolumen prognostiziert.
Die Summe der Einzelbeauftragungen durch die benannten AG im auftragsgegenständlichen Gewerk lag bei insgesamt 326 Stück.
Die Gesamtzahl aller Einzelbeauftragungen verteilte sich prozentual auf folgende Bestellwerte:
Bestellwert 0 – [Betrag gelöscht] EUR 302 Stück
Bestellwert 1.001 – [Betrag gelöscht] EUR 23 Stück
Bestellwert 5.001 – [Betrag gelöscht] EUR 1 Stück
Bestellwert > [Betrag gelöscht] EUR 0 Stück
Die v. g. Angaben basieren auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre und dienen lediglich als Kalkulationshilfe. Die tatsächliche Abnahme ist abhängig von dem unvorhersehbaren Reparatur- und Instandsetzungsbedarf im auftragsgegenständlichen Gewerk. Ansprüche auf Mindestumsätze können hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Verpflichtung zur Abnahme der genannten Auftragssumme ergibt sich für die AG nicht. Über- und Unterschreitungen sind ohne Einfluss auf die durch die AN angegebenen Auf-/Abgebote möglich.
Die AG behalten sich eine einseitige Option der Vertragsverlängerung um weitere 18 Monate vom 1.4.2023 bis zum 30.9.2024 vor. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sollten die AN nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit über die Nicht-Ausübung der Verlängerungsoption schriftlich durch die DEG informiert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes [Vordruck VHB 124 DEG],
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft [Vordruck VHB 124 DEG].
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind nur auf gesonderte Anforderung des AG Folgende Nachweise beizubringen:
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen).
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
— Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [Vordruck VHB 124 DEG],
— Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [Vordruck VHB 124 DEG],
— Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde [Vordruck VHB 124 DEG],
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt [Vordruck VHB 124 DEG],
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [Vordruck VHB 124 DEG],
— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden i. H. v. 500 000 [Formblatt F8].
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind nur auf gesonderte Anforderung des AG folgende Nachweise beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
— Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) [Vordruck VHB 124 DEG]; folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Kontinuierliche bzw. wiederkehrende Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen für ein und denselben Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten,
— Eigenerklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen [Vordruck VHB 124 DEG],
— Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) [Vordruck VHB 124 DEG],
— Referenzerklärung [Formblatt F1 – Referenzerklärung]; folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Kontinuierliche bzw. wiederkehrende Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen für ein und denselben Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten,
— Der Bieter hat für das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal den Nachweis der Anerkennung als Prüfsachverständiger gemäß § 4 PrüfVO NRW zu erbringen,
— Der Bieter hat z. B. durch die Vorlage von Zertifikaten nachzuweisen, dass er über geschultes Personal zur Durchführung von DGUV Vorschrift 3 Prüfungen verfügt. (Sollten solche Nachweise nicht vorgelegt werden können, dürfen keine Prüfungen in städtischen Gebäuden durchgeführt werden. Für Gebäude von Liegenschaften gilt diese Vorschrift nicht).
— Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) [Vordruck VHB 124 DEG]; folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Kontinuierliche bzw. wiederkehrende Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen für ein und denselben Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten,
— Referenzerklärung [Formblatt F1 – Referenzerklärung]; folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen: Kontinuierliche bzw. wiederkehrende Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen für ein und denselben Auftraggeber über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYYV0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]