Freiberufliche Leistung: Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln, Leistungen der Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0703-26-5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberufliche Leistung: Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln, Leistungen der Tragwerksplanung
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 50 HOAI mit Anlage 14 Nummer 14.1
Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die tragwerksplanerische Bauüberwachung für den Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln.
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung beinhaltet die Aufgabenbeschreibung und ist zwingend zu beachten.
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 50 HOAI mit Anlage 14 Nummer 14.1, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die tragwerksplanerische Bauüberwachung
Antwerpener Straße 19-29
50672 Köln
Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 50 HOAI mit Anlage 14 Nummer 14.1, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die tragwerksplanerische Bauüberwachung für den Neubau der Gemeinschafts-Grundschule mit Einfachsporthalle, Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln
Das konkrete Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Zu beachten: Bau- und Qualitätsstandards der Stadt Köln (beigefügt als Anlage).
Zusätzliche Besondere weitere Leistungen: konstruktiver Brandschutz, Nachweis der Erdbebensicherheit.
Die Schule besteht zur Zeit aus 2 einzelnen Gebäuden an der Antwerpener und an der Genter Straße. Zwischen den beiden Baukörpern sowie angrenzenden Brandwänden der benachbarten Wohnbebauung liegt im Blockinneren der Schulhof. Ein Erhalt und eine Sanierung der Bestandsgebäude vor Ort wird aufgrund maroder Bausubstanz und tragwerksplanerischen Gegebenheiten nicht befürwortet. Der Neubau soll errichtet werden für eine 3-zügige Schule für circa 360 Schüler, mit Einfachsporthalle. Ein Musterraumprogramm liegt vor.
Aufgrund der Innenstadtlage und der angrenzenden Bestandsbebauung ist ein Baugrubenverbau technisch unabdingbar. Weitere erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarbebauung sind zu erwarten.
Die Gesamtgröße des Grundstückes zwischen der Antwerpener Straße und der Genter Straße beträgt circa 3 600 qm.
Eine Gesamt-Bruttogeschossfläche von circa 6 300 qm ist als Zielwert anzustreben, bei einer Nutzfläche von circa 3 600 qm. Der ermittelte Flächenbedarf ergab circa NF 2 800 qm für die 3 zügige Schule und circa NF 805 qm für die Turnhalle mit Nebenräumen, der Bruttorauminhalt liegt bei circa 24 500 m3. Die Soll-Fläche für den Schulhof beträgt circa 1 800 qm und ist im Rahmen der Planung möglichst wenig zu unterschreiten, Minimalfläche 1 600 qm.
Die geschätzten Kosten wurden in der Summe der Kostengruppe 300 Bauwerk/Baukonstruktion und der Kostengruppe 400 Technische Gebäudeausrüstung mit circa 13,1 Millionen EUR (netto) ermittelt, aufgeteilt in circa 9,1 Millionen EUR (netto) für die Kostengruppe 300 und in circa 4 Millionen EUR (netto) für die Kostengruppe 400.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss.
Geplante Vertragslaufzeit: 66 Monate bis zur Fertigstellung der Leistungsphase 8 / Inbetriebnahme (ohne Gewährleistungszeit).
Die Vergabe soll stufenweise erfolgen, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3.
Optional ist die Vergabe der Leistungsphasen 4 bis 6 sowie die tragwerksplanerische Bauüberwachung nach Einholung eines Baubeschlusses vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung detailliert ausgeführt und zwingend zu beachten.
Soweit mehr Teilnahmeanträge eingehen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Eine Rangfolge der Bewerber wird über die Bewertung der unter III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Kriterien erfüllen, die unter III.1.3) 2.) gefordert sind.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl /Wertung:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Maximal werden 7 Referenzprojekte je Kriterium gewertet. Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden. Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Wertungskriterien für die Tragwerksplanung der 7 Referenzprojekte:
Größenordnung der 7 Referenzprojekte:
Maximal werden 5 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich 13 Millionen EUR (netto) vergeben (anrechenbaren Kosten für Leistungen der Objektplanung in der Summe der Kostengruppen 300/400 nach DIN 276-1 (oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen) – insgesamt maximal 15 Punkte. Bei Projekten kleiner als 13 Millionen EUR (netto) für die vor genannten Kosten verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 6 Millionen EUR (netto) in der Summe für die Kostengruppen 300/400.
Referenzprojekte, für die die Leistungen der Tragwerksplanung für Neubauprojekte erbracht wurden:
0 Punkte für ein und 2 Projekte (da Mindestforderung), 10 Punkte für ein drittes Neubauprojekt.
Referenzprojekte, für die die Leistungen der Tragwerksplanung für Neubauprojekte erbracht wurden, die angrenzend an bestehende Bebauung mit Unterkellerung geplant und realisiert wurden, somit mit besonders erhöhten Ansprüchen hinsichtlich der Sicherungsmaßnahmen der benachbarten Bestandsgebäude.
5 Punkte für ein Projekt, 10 Punkte für 2 Projekte und 15 Punkte für ein drittes derartiges Neubauprojekt.
Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden:
0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 5 Punkte für 2 Projekte, 10 Punkte für 7 Projekte.
Referenzprojekte, für die die Leistungen der Tragwerksplanung bei Hybridbauweise Massiv/Holzbau erbracht wurden:
5 Punkte für ein Projekt, 7 Punkte für 2 Projekte, 10 Punkte für 7 Projekte.
Maximal sind 60 Punkte für die Wertungskriterien erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 4 bis 5 / Leistungsphase 6 sowie die tragwerksplanerische Bauüberwachung – nach Ratsbeschluss / Baubeschluss.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Stufen besteht nicht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Die Zuschlagskriterien sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden, das bei der unter I.3 (Kommunikation) genannten Kontaktstelle der Stadt Köln, 30 / Amt für Recht Vergabe und Versicherungen, heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt in digitaler Form über das Bietertool bis zum Submissionstermin elektronisch unter https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatelite/company/welcome.do einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert.
1. Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister, der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt, oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen,
c) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit),
d) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.,
e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
2. Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 (4) Nummer 1 VgV.
— Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nummer 2 VgV, in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Personen-, und in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Sach- und sonstige Schäden, oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall (Mindestanforderung).
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe in digitaler Form über das VMP Bietertool) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) ist Voraussetzung für eine Wertung.
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
1.a) Erklärung gemäß § 46 (3) Nummer 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nummer 6 VgV, dass
— der / die verantwortliche Projektleiter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) mindestens die Qualifikation Diplom-Ingenieure oder Ingenieurinnen nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, mit einer Hochschulausbildung an einer TH oder TU oder FH oder Gleichwertiges im Bereich Tragwerksplanung, – Konstruktiver Ingenieurbau – sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem entsprechenden Studienabschluss aufweist,
— der / die verantwortliche Stellvertreter/in (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) ebenfalls mindestens die Qualifikation Ingenieur/in im Fachgebiet Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung,
— mindestens 2 der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure/Ingenieurinnen (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung haben.
Der Nachweis der Eintragung (von mindestens einem projektverantwortlichen Diplom-Ingenieur oder Ingenieurin bei einer Ingenieurkammer ist zu erbringen.
2.) Mindestens 7 Referenzprojekte sind vorzulegen.
Nachweis von Referenzprojekten gemäß § 46 (3) Nummer 1 VgV. Zugelassen sind 7 Referenzprojekte für die der Bewerber/das Bewerberbüro mindestens die Grundleistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 und einschließlich der umfassenden tragwerksplanerische Bauüberwachung erbracht hat,
— eigenverantwortlich geplant und realisiert:
Alle eingereichten Referenzprojekte müssen jeweils zudem nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Zuordnung der Honorarzone III oder höher für die Tragwerksplanung Gebäude gemäß HOAI,
— Die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2013 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2013 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2,
— Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 6 Millionen EUR (netto) in der Summe für die Kostengruppen 300/400 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
— Mindestens 2 Referenzprojekte müssen Neubaumaßnahmen sein,
— Mindestens 2 Referenzprojekte müssen in Massivbauweise errichtet sein,
— Mindestens bei einem Neubau-Referenzprojekt wird gefordert, dass bei einer unmittelbar angrenzende Bestandsbebauung besondere Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen und die Gründung bestand,
— Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein,
— Ist das dritte Referenzprojekt eine Bearbeitung im Bestand/eine Sanierungsmaßnahme, so ist ein Eingriff in die Statik mit erforderlichen Ersatzmaßnahmen nachzuweisen.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Die Referenzprojekte sind in aussagekräftiger Form (Textliche Darstellung, Pläne, Skizzen, Fotoaufnahmen, etcetera) in Bezug auf tragwerksplanerische und baukonstruktive Einzelaspekte sowie Besonderheiten (zum Beispiel Sonderkonstruktionen, technisch anspruchsvolle Bauverfahrensabläufe, etcetera) umfassend darzustellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten, und Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzone.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Die Zulassung der Teilnahmeanträge erfolgt über den Nachweis der unter III.1.3) geforderten Mindeststandards.
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen, werden zur Beschränkung der Bewerber die eingereichten Referenzen gemäß II.2.9 dieser Auftragsbekanntmachung gewertet.
Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen:
Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten sind in Anlage 1 aufgeführt.
Die Angaben zu einem besonderen Berufsstand sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und sind zwingend zu beachten.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und sind zwingend zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind, entsprechend der Angabe unter 1.3), ausschließlich elektronisch abzugeben.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYE7H.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU