993 LVR Niederrheinmuseum Wesel Objektplanung für Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: Z2420-2021-0066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
993 LVR Niederrheinmuseum Wesel Objektplanung für Innenräume
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung für Innenräume (§34 HOAI): museale Ausstellungsgestaltung zur Neugestaltung der Dauerausstellung des LVR Niederrheinmuseum Wesel, An der Zitadelle 14-20, 46483 Wesel
Darüber hinaus sind die Leistungen „Konzeption und Produktionsbegleitung der medialen Inhalte für Multimedia-Einheiten“ zu erbringen.
Die ausführliche Beschreibung der Leistungen ist der Anlage 9 „Bewerberinformation-Vertragsentwurf“ zu entnehmen.
Wesel
Vollständige Neugestaltung der Dauerausstellung (LP 1-9 nach HOAI) in den Ausstellungsräumen des LVR-Niederrheinmuseum Wesel.
Die Feinplanung, Ausführungsplanung des Feinkonzeptes und Umsetzung soll von 2022 bis 2024 erfolgen. Die Eröffnung der neuen Dauerausstellung soll in der zweiten Jahreshälfte 2024 erfolgen. Die Vergabe der Ausstellungsgestaltung umfasst die gesamte Planung und Realisierung des Raumausbaus bzw. der Ausstellungseinbauten, der Grafik, Medienplanung, Entwicklung spielerischer und interaktiver „Hands-on“, den Einsatz der Exponate, die szenografisch-inszenatorische Gestaltung und die inszenatorische Lichtplanung. Die Lieferung der wissenschaftlichen Inhalte und der Texte, die Definition der Medieninhalte, die Bereitstellung und Restaurierung der Exponate erfolgen durch das Museum. Der vorläufige Kostenrahmen beläuft sich auf ca. 3,3 Mio. Euro brutto. Die anrechenbaren (vorläufigen) Kosten auf Basis des Kostenrahmens betragen ca. 1,8 Mio. Euro netto.
Die Ausstellungsräume erstrecken sich über 3 Geschosse mit insgesamt ca. 1 600 qm. Die mit zu betrachtenden Flächen im Foyer betragen insgesamt ca. 400 m2. Die Flächen verfügen im Erd- und Obergeschoss über Tageslicht durch Oberlichter, Fenster oder Notausgangstüren. Bauseitig vorbereitet sind auf der Fläche eine Medienversorgung (Strom, W-LAN) über Bodensteckdosen und ein Erco-Lichtschienen-system. Alle Ausstellungsflächen sind seit 2018 sukzessive mit neuen LED-Strahlern ausgestattet worden, die weiter zu verwenden sind.
Sollten sich im Rahmen der Planung einzelne Ergänzungsbedarfe ergeben, können diese in Abstimmung mit dem Museum ggf. separat beschafft werden.
Die Ausstellungsräume werden temperiert und verfügen über eine Lüftungsanlage mit einer Feuchteregelung. Grundlage der Ausstellungsgestaltung sind die vom Museum vorgegebenen inhaltlichen Leitlinien, Themenfestsetzungen und zeitlichen Gliederungen, sowie die weitgehend schon vorhandenen und in den intendierten Botschaften beschriebenen Exponate. Diese bereits vorliegenden Grundlagen sind in Zusammenarbeit mit dem Museumteam in ein endgültiges Ausstellungsdrehbuch zu übersetzen.
Zentrale Anforderungen an die Gestaltung sind:
Vierteilung: Die Dauerausstellung wird in mehreren Teilschritten realisiert und in 4 thematisch unterschiedlich profilierte Teilausstellungen von je ca. 300 qm Fläche aufgeteilt. Die Teilausstellungen (UG: Eiszeit-Bronzezeit, Naturraum Niederrhein + Antike/ EG: Prolog, Mittelalter – frühe Neuzeit / OG: 19./20.Jahrhundert) greifen ineinander, erzählen aber jeweils eine in sich geschlossene Geschichte. Die einzelnen Ebenen im ehemaligen Körnermagazin sind flexibel unterteilbar.
Kein Zwangsparcours: Besucherinnen und Besucher sollen die Möglichkeit erhalten, sich eingangs je nach Interesse gezielt für eine der Teilausstellungen zu entscheiden. Sie können auch einen Parcours durch alle Ausstellungsbereiche wählen: Die Teilausstellungen fügen sich dann zu einer chronologischen Abfolge der aufeinander folgenden Zeitabschnitte, die innerhalb des chronologischen Rahmens thematisch geordnet sind.
Explizites Leitsystem: Die Raumfolgen und Ebenen sowie die thematische Komplexität der Ausstellung erfordern eine transparente Raumgliederung durch die Ausstellungsgestaltung und ein prägnantes Leitsystem zur einfachen Orientierung. Insbesondere dem Eingangsbereich / Foyer kommt eine besondere Wegweiser- und Orientierungsfunktion zu.
Die Vermittlung der Inhalte
Sammlungsorientiert:
Die breitangelegten Sammlungen des historischen und kulturhistorischen LVR-Niederrheinmuseums bilden den Kern der neuen Dauerausstellung und sind mit gestalterischen und didaktischen Mitteln auf das beschriebene Narrativ und die skizzierten Botschaften hin auszurichten. Zumindest die Leitobjekte sind in ihren verschiedenen Bedeutungsebenen zu erschließen und unterschiedlichen Besuchergruppen nahezubringen. Grundsätzlich ist ein gestuftes Informationsangebot bereit zu halten, das weitgehend über den Mediaguide des Museums vermittelt wird.
Zielgruppen:
Das Museum ist mit dem Ziel, dass die Bevölkerung des Niederrheinlande hier „ihr“ Museum entdecken mögen, auf ein allgemeines Publikum ausgerichtet. Dabei ist eine Breitenorientierung, die alle Altersklassen in den Blick nimmt und von spielerischen bis zu inhaltlich vertiefenden Vermittlungsansätzen zielgruppenspezifisch differenziert, anzustreben.
Insbesondere die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sollen das Museum zu einem unaufdringlichen, spielerischen Lernort entwickeln. In diesen Rahmen gehören auch Angebote für ein älteres, oft kunst- und kulturaffines Museumspublikum. Die Vielfalt der Themen und Exponate und die Diversität der Vermittlung sollen so die Präsentationen des Hauses prägen.
Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen.
Es werden mindestens die ersten 3 und max. die ersten 8 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert und zum Verhandlungsgespräch mit Präsentation der Stegreifentwürfe eingeladen (Stufe 2). Die Stegreifentwürfe sind vorab (1 Woche nach Angebot und Unterlagen des Projektteams) fristgerecht einzureichen.
Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus der Kulturdezernentin des LVR und der Direktion des Niederrheinmuseums sowie baufachlichen Vertretern des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements des LVR im Rahmen einer Präsentation voraussichtlich im November 2021. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Das Gremium behält sich Änderungen hinsichtlich Teilnehmenden und Terminen vor.
Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang und erfolgter Präsentation der Stegreifentwürfe eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Der Auftrag verlängert sich entsprechend der Projektlaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Einzelheiten zu den Auswahlkriterien können der Datei: „2_LVR-993-DA_NRMuseum_VgV-1_3.2_Kriterien-Erl.pdf“ entnommen werden. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Leistungsphasen 1 und 2, i. S. v. § 34 HOAI
Einschließllich der erforderlichen Teilleistungen der Besonderen Leistungen
Zweite Stufe: Leistungsphase 3 i. S. v. § 34 HOAI
Einschließllich der erforderlichen Teilleistungen der Besonderen Leistungen
Dritte Stufe: Leistungsphasen 5-9 i. S. v. § 34 HOAI
Einschließlich der Besonderen Leistungen
Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die erste Stufe beauftragt. Mit dem Abruf weiterer Stufen durch den AG ist der AN zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten / Architekteninnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Notwendige Art der Berechtigung: Kammerzugehörigkeit oder vergleichbarer Hochschulabschluss (z. B. Grafik-/ Kommunikationsdesign etc.)
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mit 20 % gewichtet und ist mittels Teilnahmeantrag (Pkt. 3) durch die Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich Objektplanung „Innenräume“ in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 gem. § 45(4) Nr. 4 VgV nachzuweisen.
Der durchschnittliche Umsatz der entsprechenden Leistungen in den Geschäftsjahren 2017-2019 muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto betragen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV über vom Bewerbenden seit dem 1.7.2011 bereits bei Referenzprojekten erbrachten vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzen werden mit 80 % gewichtet. (s. Teilnahmeantrag, Pkt. 3.2)
Alle Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III (drei) bezogen auf die Kostengruppen KG 600/300 i. S. d. § 35 HOAI entsprechen.
Die erbrachte Leistung muss mindestens die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 5 (Ausführungsplanung) beinhalten.
Die Referenzprojekte müssen zudem eine Ausstellungsfläche von mind. 400 qm NUF (Nutzungsfläche) nach DIN 277 aufweisen.
Mindestens eine Referenz muss darüber hinaus mindestens der Honorarzone IV (vier) bezogen auf die Kostengruppen KG 600/300 i. S. d. § 35 HOAI entsprechen.
Bei mindestens einer Referenz müssen zudem die Leistungsphasen 6,7 und 8 (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie Objektüberwachung) erbracht worden sein.
Mindestens eine Referenz muss eine Ausstellungsfläche von mind. 650 qm NUF (Nutzungsfläche) nach DIN 277 aufweisen.
Mindestens bei einer Referenz müssen die anrechenbaren Kosten (netto) mind. [Betrag gelöscht] EUR bezogen auf die KG 600/300 i. S. d. § 35 HOAI betragen.
Bei mindestens einer Referenz muss eine Dauerausstellung für ein Museum Projektinhalt gewesen sein.
Bei mindestens einer Referenz dürfen die abgeschlossenen Leistungen nicht vor dem 1.7.2016 erbracht worden sein.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr.2 VgV:
Der Bewerbende versichert, dass im Auftragsfall zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem abzuschließenden Vertrag eine gültige, marktübliche und angemessene Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen besteht und während der gesamten Laufzeit des Auftrags beibehalten wird:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers im Zuschlagsfall vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.